DEHOGA compact Nr. 26/2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe DEHOGA-Mitglieder,

alle Betriebe, die in der Pandemie aufgrund der massiven Umsatzeinbußen Corona-Hilfen erhalten haben, müssen spätestens jetzt, sofern noch nicht geschehen, ihre Schlussabrechnungen einreichen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Frist zum Monatsende ausläuft. Mehr dazu erfahren Sie in dieser compact-Ausgabe. Wir wären Ihnen auch sehr verbunden, wenn Sie sich an unserer Umfrage zu Ihren Erfahrungen mit den Corona-Hilfen beteiligen. Ferner informieren wir Sie über neue Fördermöglichkeiten zum Thema Energie- und Ressourceneffizienz und zur Beratung von Unternehmen zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln.

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Wochenende mit viel Sonnenschein, vollen Betrieben und gut gelaunten Gästen!

Mit herzlichen Grüßen

Guido Zöllick                                    Ingrid Hartges
DEHOGA-Präsident                         DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin

Letzte Chance: Abgabefrist für Einreichung der Schlussabrechnung bei den Corona-Hilfen endet am 30. Juni
DEHOGA-Umfrage zu den Coronahilfen: Ihre Erfahrungen sind erneut gefragt – jetzt mitmachen!
Neue Förderung für kleine Betriebe und Prozesswärme: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) weiter ausgebaut
Für mehr Bio in Restaurants, Kantinen und Mensen: BMEL fördert die Beratung von Unternehmen in der Außer-Haus-Verpflegung zum Einsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel
 

Letzte Chance: Abgabefrist für Einreichung der Schlussabrechnung bei den Corona-Hilfen endet am 30. Juni

Gern machen wir Sie heute noch einmal auf die Abgabefrist für die Schlussabrechnung Corona-Hilfen am 30. Juni aufmerksam. Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über einen prüfenden Dritten eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt eine Schlussabrechnung durch einen prüfenden Dritten. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Hinweis: Werden die Schlussabrechnungen nicht oder nicht fristgemäß eingereicht, sind die bisher vorläufig bewilligten Beihilfen vollständig zurückzuzahlen und zu verzinsen

Mehr Informationen finden Sie hier auf der Webseite zur Überbrückungshilfe…

 

DEHOGA-Umfrage zu den Coronahilfen: Ihre Erfahrungen sind erneut gefragt – jetzt mitmachen!

Die Corona-Hilfen sind auch Thema unserer neuen Umfrage. In Vorbereitung eines baldigen Gesprächs mit dem Bundeswirtschaftsministerium möchten wir uns einen Überblick verschaffen, in welchem Umfang sich unsere Branche mit Rückforderungen der Corona-Hilfen konfrontiert sieht. Zudem geht es darum, die Defizite beziehungsweise Förderungslücken klar zu benennen, die Ihr Unternehmen betrafen. Wir bitten Sie um Ihre Teilnahme! Die Beantwortung der wenigen, aber wichtigen Fragen hilft uns, eine fundierte Einschätzung vornehmen zu können. Je mehr Unternehmen mitwirken, desto besser und konkreter können wir für die Branche argumentieren.

Hier geht es zur Umfrage

 
 
 

Neue Förderung für kleine Betriebe und Prozesswärme: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) weiter ausgebaut

Das Förderangebot der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wurde ab dem 1. Mai 2023 weiter ausgebaut: Mit dem neuen Modul 6 wird bei Kleinunternehmen (höchstens 50 Mitarbeiter und 10 Mio. Euro Jahresumsatz) der Austausch vorhandener Produktionsanlagen (z.B. Öfen), die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.

Mit Modul 2 werden Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Anlagen für oberflächennahe und tiefe Geothermie, Biomasse-Anlagen, gefördert, sofern sie erneuerbare Energiequellen nutzen. Gefördert werden können alle Unternehmen, die mehr als 50% der mit der geförderten Anlage bereitgestellten Energie als Prozesswärme einsetzen. Gebäudebezogene Maßnahmen, wie beispielsweise Heizungs- oder Lüftungsanlagen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Diese können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.

Weitere Informationen zum EEW-Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Zur Webseite

Eine kompakte Übersicht über alle Bundesförderprogramme für Unternehmen im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz (inkl. EEW und BEG) finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Zur Webseite

 

Für mehr Bio in Restaurants, Kantinen und Mensen: BMEL fördert die Beratung von Unternehmen in der Außer-Haus-Verpflegung zum Einsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung zu erhöhen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert daher ab sofort die Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, die ihr Speisenangebot nachhaltiger und gesünder gestalten wollen und dafür Bio-Lebensmittel in ihr Speisenangebot neu aufnehmen oder deren Anteil am Gesamtwareneinsatz ausweiten möchten. Als Zielgruppe werden ausdrücklich auch Hotels, Restaurants und die Gemeinschaftsverpflegung genannt.

Unternehmen, die mit Bio in ihren Küchen starten oder den Öko-Anteil auf mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes erhöhen wollen, können finanzielle Unterstützung bei der Beratung und Mitarbeiterschulung beantragen. Es können sowohl Unternehmen beraten werden, die bereits bio- zertifiziert sind, als auch solche, die eine Bio-Zertifizierung anstreben. Bezuschusst werden maximal 80 Prozent der Beratungskosten. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 35.000 Euro.

Projektanträge können bis zum 31.12.2027 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingereicht werden. Die Anträge sind bis spätestens zwei Monate vor der ersten Beratung einzureichen.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter: https://www.bundesprogramm.de/beratungsfoerderung-ahv

 

IMPRESSUM

Herausgeber

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

Verantwortlich: Ingrid Hartges
Vereinsregister: Amtsgerichts Charlottenburg,
95 VR 19679 Nz

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