Jetzt mitmachen: 7% Mehrwertsteuer für Essen. Egal wo und wie!

Jede Stimme zählt: Schon fast 5.200 Unterschriften für die Online-Petition des DEHOGA Bayern zur Rettung der Gasthauskultur - Jetzt mitmachen!

Die Zahl der Unterstützer für die DEHOGA-Forderung „7 % Mehrwertsteuer für Essen. Egal wo und wie!“ wächst. In den ersten Tagen der Online-Petition des DEHOGA Bayern mit dem Titel „Es ist fünf nach zwölf! Rettet unsere Gasthäuser! Für mehr Porzellan statt Plastik!“ konnten bereits 5.180 Unterschriften (Stand 10.10.19, 10 Uhr) gesammelt werden. Erforderlich sind 50.000 in den nächsten sechs Monaten. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung! Ziel der Petition ist es, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Essen einzuführen, unabhängig davon, wie zubereitet, wo gekauft und wie gegessen. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund des Umweltschutzes und des fortschreitenden Gaststättensterbens. „Wir erwarten, dass Essen steuerlich gleich behandelt wird. Es ist für uns eine Frage der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung unserer Familienbetriebe und Restaurants“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, zur Online-Petition. „Deshalb sind wir alle aufgerufen, die Petition zu unterstützen und mitzumachen. Für ordentlich mehr Reichweite appeliere ich nicht nur an die gastgewerblichen Unternehmer, sich an der Petition zu beteiligen. Auch auf Ihre Mitarbeiter, Gäste, Freunde und Bekannte kommt es an. Jede Stimme zählt!“

Zuversichtlich stimmt der Beschluss des Finanz- und Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags vom 9. Oktober 2019 für einen einheitlichen ermäßigten Umsatzsteuersatz für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Mit den Stimmen der CSU, Freien Wähler und FDP wird die Staatsregierung aufgefordert, erneut eine Bundesratsinitiative einzubringen mit dem Ziel, die Verpflegungsleistungen, unabhängig von der Art der Zubereitung und des Verzehrortes, im Hotellerie- und Gaststättengewerbe einheitlich mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von derzeit 7 Prozent zu besteuern. Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, wertete diese Entscheidung als „weiteren, sehr wichtigen Etappenerfolg zur Rettung der bayerischen Wirtshauskultur.“

Zur Petition inkl. der vollständigen Begründung geht es hier.

Die Pressemitteilung des DEOHGA Bayern „Dringlichkeitsantrag: Einheitlicher ermäßigter Umsatzsteuersatz für das Hotel-und Gaststättengewerbe“ finden Sie hier.

© DEHOGA Bayern

 

IMPRESSUM

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