Nr. 28/2025, 25. Juli 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe DEHOGA-Mitglieder,

das Statistische Bundesamt hat auch für Mai wieder sinkende Umsätze im Gastgewerbe vermeldet - bei nach wie vor steigenden Kosten. Die wirtschaftliche Belastungsgrenze für unsere Betriebe ist vielerorts erreicht. Jetzt ist es umso wichtiger, vereinbarte Entlastungen, insbesondere die 7% Mehrwertsteuer auf Essen, schnell gesetzlich umzusetzen. Erfreulich in diesem Zusammenhang sind aktuelle Medienstatements des Tourismuskoordinators der Bundesregierung Dr. Christoph Ploß, der sich für eine schnelle Beschlussfassung in dieser Frage einsetzt und auch an die Bundesländer appellierte, mitzuziehen. Ploß betonte dabei sowohl die wirtschaftliche als auch die gesellschaftliche Relevanz der Gastronomie.

Themen, die uns derzeit ebenfalls beschäftigen, sind das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung und das ebenfalls geplante Tariftreuegesetz. Beide Gesetzgebungsprozesse werden wir im Sinne der Unternehmen weiter begleiten.

Und: Merken Sie sich heute gern schon den 7. Oktober für das nächste „Forum Systemgastronomie & Catering“ im Rahmen der Anuga auf dem Kölner Messegelände vor. Mehr Infos folgen in Kürze.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und verbleiben

mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen für gute Geschäfte

Guido Zöllick                                    Ingrid Hartges
DEHOGA-Präsident                         DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin

Ploß unterstützt Gastronomie in Sachen 7%
Umsatz im Gastgewerbe auch im Mai auf Talfahrt
Schwarzarbeitsbekämpfung soll digitalisiert werden: DEHOGA verwahrt sich gegen Pauschalverdacht und fordert mehr Netto
Regierung plant Bundestariftreuegesetz - DEHOGA: Bürokratischer Tarifzwang
Save the Date: „Forum Systemgastronomie & Catering“ am 7. Oktober auf der Anuga in Köln
Sozialbudget 2024 veröffentlicht: Starker Anstieg von Sozialleistungen, Arbeitgeber größte Geldgeber
Bürokratieabbau: Ergebnisse des Praxischecks Gastgewerbe ab sofort auf der BMWE-Seite abrufbar
Jetzt noch bis 31. Juli registrieren: Europäisches Schadensersatzverfahren gegen Booking.com
Konsumklima: Erholung lässt weiter auf sich warten
 

Ploß unterstützt Gastronomie in Sachen 7%

Der Tourismuskoordinator der Bundesregierung Dr. Christoph Ploß unterstützt aktiv unser wichtigstes Branchenanliegen, die 7% auf Speisen in der Gastronomie. Gegenüber mehreren Medien betonte er im Laufe der vergangenen beiden Wochen die Relevanz dieser Maßnahme. „Hier geht es um Arbeitsplätze, aber auch um noch viel mehr: Gaststätten sind ein wichtiger Faktor des gesellschaftlichen Lebens. Sie sind ein Ort für zwischenmenschliche Beziehungen." Die Mehrwertsteuererhöhung für die Gastronomie müsse daher vom Tisch. Er kündigte an, dass man noch in diesem Jahr die notwendigen Beschlüsse zur Mehrwertsteuersenkung herbeiführen werde. Er appellierte auch an die Bundesländer, dass alle mitziehen und nicht blockieren. Schließlich hätten auch diese den Koalitionsvertrag mit ausgehandelt. „Für die gesamte Tourismuswirtschaft und die Gastronomiebetriebe ist es enorm wichtig, dass die Mehrwertsteuersenkung auf Speisen nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat beschlossen wird", so Ploß. Die Mehrwertsteuersenkung müsse man "in den nächsten Wochen gemeinsam über die Bühne bringen".

 

Umsatz im Gastgewerbe auch im Mai auf Talfahrt

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Mai 2025 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes real/preisbereinigt 4,6 Prozent und nominal 2,2 Prozent weniger umgesetzt als im April 2025. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2024 sank der Umsatz real um 4,0 Prozent.

Die Hotels und sonstigen Beherbergungsunternehmen verzeichneten im Mai 2025 gegenüber April 2025 ein Umsatzminus von real 7,0 Prozent und nominal 1,4 Prozent. Gegenüber Mai 2024 sank der Umsatz real um 4,0 Prozent.

In der Gastronomie sank der Umsatz im Mai 2025 real um 3,9 Prozent und nominal um 3,5 Prozent gegenüber April 2025. Im Vergleich zum Mai 2024 sank der Umsatz real um 4,9 Prozent.

Der DATEV-Mittelstandsindex verzeichnete im Mai sogar einen Umsatzrückgang von 7,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr für das Gastgewerbe.

Und auch eine aktuelle Umfrage eines großen Kassenherstellers zeigt, wie die wirtschaftliche Lage das Ausgehverhalten beeinflusst. Mehr als die Hälfte der Befragten gibt an, in den letzten sechs Monaten seltener Restaurants besucht zu haben. Im europäischen Vergleich zeigen sich die Deutschen dabei besonders sparsam.

„Sinkende Umsätze bei zugleich heftig steigenden Kosten – die wirtschaftliche Belastungsgrenze für die Betriebe ist vielerorts erreicht, sie stehen mit dem Rücken zur Wand“, formulierte dazu DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Zöllick machte deutlich, dass es umso wichtiger sei, vereinbarte Entlastungen, insbesondere die 7% Mehrwertsteuer auf Essen, jetzt schnell gesetzlich umzusetzen.

 

Schwarzarbeitsbekämpfung soll digitalisiert werden: DEHOGA verwahrt sich gegen Pauschalverdacht und fordert mehr Netto

Mehrbelastung der Wirtschaft durch Ausweitung von Dokumentations- und Kontrollpflichten wird abgelehnt

Die Bundesregierung hat wie im Sofortprogramm angekündigt den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt.

Das Gesetz enthält u.a. die Zusage bürokratieärmerer und digitaler Prüfungen. Diese Fokusverschiebung greift auch die Kritik des DEHOGA an den oft mit einer hohen Belastungsintensität verbundenen Vor-Ort-Prüfungen auf. Denn wenn auch ohne konkrete Verdachtsmomente bewaffnete Zollbeamte in Uniform die Betriebsabläufe der kontrollierten Restaurants und Hotels unterbrechen, verunsichert dies Mitarbeitende und Gäste und verursacht Imageschäden. Ob die Umsetzung des neuen Gesetzes die Situation tatsächlich verbessern wird, werden wir zu beobachten haben.

Darüber hinaus sollen die bei den Behörden vorhandenen Daten besser analysiert und zwischen den Behörden automatisiert abgeglichen werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält zusätzliche Befugnisse.

Der risikoorientierte Ansatz der FKS soll verstärkt werden. Das bedeutet, dass Prüfungen in den „identifizierten Risikobereichen“ intensiver und umfassender durchgeführt werden. Rechtstreue Unternehmen können mit weniger Prüfungen rechnen, eine Forderung, die der DEHOGA im Zusammenhang mit dem Thema Bürokratieabbau ebenfalls wiederholt erhoben hat. Unter die Risikobereiche fallen organisierte Kriminalität sowie organisierte Formen der Schwarzarbeit. Für die Branche drängt sich hier allerdings teilweise der Eindruck auf, es würden vorwiegend seriöse, ordentlich arbeitende Betriebe kontrolliert, in denen das Prüfgeschäft routiniert und risikoarm ablaufen kann, während man die „anderen“ eher meidet. Dieser Mutmaßung muss seitens der FKS aktiv entgegengearbeitet werden. Der DEHOGA thematisiert dies in seinen Gesprächen mit der Zollverwaltung und dem Finanzministerium.

Bürokratie abbauen!

Der DEHOGA hat in seiner Stellungnahme gegenüber dem Finanzministerium deutlich gemacht, dass es keine „Schwarzarbeitsbranchen“ gibt, nur einzelne Unternehmen, die sich nicht rechtskonform verhalten. Außerdem haben wir unsere Erwartungshaltung an die Umsetzung des Gesetzes formuliert: Bürokratieabbau und weniger belastende Prüfungen.

Bei der Digitalisierung und Automatisierung behördeninterner Prozesse muss definitiv ausgeschlossen werden, dass sie zu Mehraufwand für die Unternehmen führen. Bürokratiearm bedeutet auch, dass die Aufdeckung substanzieller Verstöße im Vordergrund stehen muss, weniger reine Formalverstöße wie z.B. Dokumentationspflichten.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände weist darauf hin, dass es durch die geplanten Neuregelungen für Arbeitgeber zu organisatorischen und finanziellen Mehrbelastungen kommt. Die Ausweitung der Dokumentations-, Mitwirkungs- und Kontrollpflichten sind mit Investitionen in IT, Personal und Beratung verbunden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene IT-Abteilungen bedeutet die Verpflichtung zur medienbruchfreien Bereitstellung von Unterlagen mehr Aufwand.

Gerechte Digitalisierung: Schluss mit der Ungleichbehandlung des Gastgewerbes beim Nachweisgesetz!

Digitalisierung bei Schwarzarbeitskontrollen muss auch bedeuten, dass den von der Nutzung der digitalen Möglichkeiten des Nachweisgesetzes ausgeschlossenen Branchen endlich erlaubt, die wesentlichen Vertragsbedingungen auch in elektronischer Form nachzuweisen.

Den DEHOGA erreichen immer öfter Rückmeldungen von Mitgliedsbetrieben, dass Bewerber nur zur Arbeit bereit sind, wenn ein Teil der Vergütung am Fiskus vorbei ausgezahlt wird. Betriebe, die sich darauf nicht einlassen, finden schwerer Mitarbeiter. Leistungsmissbrauch, also der ungerechtfertigte Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld neben einem „schwarz“ erzielten Arbeitseinkommen ist die mit Abstand häufigste von der FKS aufgedeckte Straftat. In der Berichterstattung dominieren jedoch aufgedeckte Verstöße der Arbeitgeber. Das muss sich ändern, um auch Missbrauch von Sozialleistungen effektiver zu bekämpfen.

Ursachen statt Symptome bekämpfen!

Letztlich: Je höher die Belastung des Faktors Arbeit mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, desto größer der Anreiz für Schwarzarbeit. Die Forderung nach mehr Netto im Portemonnaie der Beschäftigten und einer Reduzierung der Lohnzusatzkosten für die Unternehmen gehört daher ganz nach oben auf die Agenda der Bundesregierung!

Auch die BDA weist darauf hin, dass Reformen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen notwendig sind, um Schwarzarbeit an der Wurzel zu bekämpfen. Die immer weitergehende Ausdehnung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist nicht geeignet, diese nachhaltig zu bekämpfen. Sie bekämpft Symptome, nicht aber die Ursachen.

 

Regierung plant Bundestariftreuegesetz - DEHOGA: Bürokratischer Tarifzwang

Bundesarbeits- und Bundeswirtschaftsministerium haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) vorgelegt. Dieses soll bereits am 6. August 2025 im Kabinett beraten werden.

Im Gastgewerbe können z.B. Gemeinschaftsgastronomen und Contract Caterer von dem geplanten Gesetz betroffen sein, die Kantinen der Bundesministerien oder von anderen Einrichtungen des Bundes bewirtschaften. Außerdem beispielsweise Hotels, die größere Zimmerkontingente an die Bundesverwaltung vergeben oder Tagungsstätten und Eventlocations, die Veranstaltungen für den Bund ausrichten.

Für Aufträge und Vergaben öffentlicher Auftraggeber des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 € soll nach dem BTTG die Einhaltung tariflicher Entlohnung, bei längeren Aufträgen auch Urlaubstage, Höchstarbeitsarbeitszeiten etc. verbindlich werden. Das geschieht, indem auf einseitigen Antrag einer Gewerkschaft das Bundesarbeitsministerium die Bedingungen eines Tarifvertrages per Rechtsverordnung festlegt. Die Auftragnehmer müssen dann in einem Tariftreueversprechen zusagen, dass sie den bei dem Bundesauftrag eingesetzten Arbeitnehmern für die Dauer des Auftrags mindestens die in der Rechtsverordnung festgelegten Arbeitsbedingungen gewähren.

Zur Kontrolle, ob Auftragnehmer ihr Tariftreueversprechen einlösen, wird eine eigene „Prüfstelle Bundestariftreue“ eingerichtet. Zwischen Bundesauftraggeber und Auftragnehmer sind Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung zu vereinbaren. Außerdem können nicht tariftreue Auftragnehmer von zukünftigen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es soll eine umfassende Nachunternehmerhaftung gelten, nach der der Auftragnehmer für Verstöße seiner Subunternehmer in der gesamten Lieferkette haftet. Flankiert wird das Gesetz von Nachweis- und Dokumentationspflichten. Alternativ ist eine Zertifizierung der Tariftreue („Präqualifizierungsverfahren“) möglich. Betroffene Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer müssen über ihre Ansprüche informiert werden.

Der DEHOGA bewertet die Planungen als massive zusätzliche Bürokratie und Überregulierung. Der Arbeitsaufwand für Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, wird durch die zusätzlichen Dokumentationen, Informationen, Zertifikate, Kontrollen und die Notwendigkeit der Überprüfung von Subunternehmern deutlich erhöht. Das gilt sowohl für tarifgebundene als auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber. Das Vergaberecht wird dadurch komplexer, unübersichtlicher und bürokratischer. Absehbar wird dies dazu führen, dass sich vor allem kleine und mittelständische Betriebe seltener an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.

Der Wunsch nach einer Verstärkung des sozialen Schutzes, einer Erhöhung der Tarifbindung und fairen Wettbewerbsbedingungen rechtfertigt diesen Bürokratieaufbau nicht. Arbeitnehmer genießen in Deutschland ein hohes Schutzniveau. Aufgrund des Fach- und Arbeitskräftemangels und der Demografie haben Unternehmen ohnehin ein eigenes Interesse, attraktive Löhne und Arbeitsbedingungen zu realisieren. Immer neue Bemühungen des Staates, Unternehmen in ein Tarifkorsett zu zwingen, schaden Wirtschaftlichkeit und Flexibilität.

Durch den Aufbau einer neuen eigenen Prüfstelle werden auch der Staat und damit alle Steuerzahler belastet. Bei komplexen, auslegungsbedürftigen oder regional differenzierten Tarifverträgen, bei Tarifkonkurrenzen oder Zuordnungen wechselnder Mitarbeiter zu Bundesaufträgen werden die Kontrollen absehbar aufwändig, schwierig und fehleranfällig.

Im Schulterschluss mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände werden wir unsere Kritik im anstehenden Gesetzgebungsverfahren einbringen. Die BDA würdigt im vorliegenden Entwurf zwar Bürokratieerleichterungen im Vergleich zu den Planungen der Ampelkoalition. Es bleibe aber dabei, dass das BTTG – auch in Kombination mit einem ebenfalls geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz - Wirtschaft und Tarifautonomie unnötig belaste. Es sei ein bürokratisches Zwangsgesetz.

 

Save the Date: „Forum Systemgastronomie & Catering“ am 7. Oktober auf der Anuga in Köln

Die Vorbereitungen für die weltweit größte Ernährungsmesse laufen auf Hochtouren: Vom 5. bis 8. Oktober öffnet in Köln wieder die Anuga ihre Pforten. Ein Highlight auch in diesem Jahr und fest verankert im Anuga-Messekalender: das Forum Systemgastronomie des DEHOGA-Initiativkreises Gastgewerbe, das wir in diesem Jahr um das Thema Catering erweitern. Es findet am Dienstag, den 7. Oktober auf dem Kölner Messegelände statt.

Mit fast 8.000 Ausstellern, zehn Fachmessen, und einem informativen Event- und Kongressprogramm legt auch die diesjährige Anuga den Fokus auf das Leitthema „Sustainable Growth“. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen beim größten Branchentreffen der globalen Ernährungsindustrie und natürlich ganz besonders auf dem Forum Systemgastronomie & Catering. Mehr Informationen und die offizielle Einladung dazu stellen wir Ihnen zeitnah zur Verfügung.

Informationen zur Anuga 2025 finden Sie hier.

 
 
 

Sozialbudget 2024 veröffentlicht: Starker Anstieg von Sozialleistungen, Arbeitgeber größte Geldgeber

Zur Finanzierung laufender und künftiger Sozialleistungen wurden im Jahr 2024 Mittel in Höhe von insgesamt 1.388 Mrd. € aufgebracht und damit 5,4 % mehr als im Jahr 2023. Rund zwei Drittel des Geldes (898 Mrd. Euro) stammen aus Sozialversicherungsbeiträgen, rund 465 Mrd. Euro aus Steuern. Das geht aus dem vom Bundesarbeitsministerium aktuell veröffentlichten Sozialbudget 2024 hervor.

Größter Financier des Sozialstaats sind die Arbeitgeber mit einem Anteil von 34 %. Die Zuschüsse des Staates beliefen sich auf 33,5 % und die Sozialbeiträge der Versicherten auf 30,7 %. Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), das im vergangenen Jahr um 2,9 % auf 4.305 Mrd. € stieg, ergibt sich eine Sozialleistungsquote von 31,2 % (2023: 30,2 %). Damit sind zum ersten Mal seit 2020 die Sozialausgaben wieder deutlich stärker gestiegen als das BIP.

Damit wird überdeutlich: Dieses Wachstum der Sozialausgaben ist nicht nachhaltig finanzierbar. Ausgabenbegrenzende Strukturreformen sind jetzt dringender denn je, weitere teure Leistungsausweitungen müssen unterbleiben.

 

Bürokratieabbau: Ergebnisse des Praxischecks Gastgewerbe ab sofort auf der BMWE-Seite abrufbar

Um den Bürokratieabbau im Gastgewerbe weiter voranzutreiben, hatten das Bundeswirtschaftsministerium und der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam mit Branchenvertreterinnen und -vertretern einen Praxischeck für das Gastgewerbe durchgeführt. Die Ergebnisse des Praxischecks sind seit dieser Woche hier auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) abrufbar.

Im Mittelpunkt standen die Bereiche Lebensmittelhygiene, Allergenkennzeichnung, Arbeits-/Gesundheitsschutz sowie Brandschutz und Elektrocheck. Gerade für die überwiegend kleinen und mittelständischen Betriebe des Gastgewerbes gilt: Weniger ist mehr. Weniger Papier und mehr Gastlichkeit. Weniger Zeit am Schreibtisch und mehr Zeit bei den Gästen.

Einige Empfehlungen des Praxischecks lauten:

  • Gezielte Kontrollen statt Dokumentationspflichten für alle Unternehmen: Restaurants und Gasthäuser, die die Hygienestandards einhalten, müssen nicht präventiv, sondern erst nach festgestellten Hygienemängeln die Einhaltung der Hygienestandards dokumentieren. Für Betriebe, die wie Krankenhaus- oder Schulkantinen vulnerable Gruppen versorgen, bleiben die umfassenden Dokumentationspflichten bestehen.
  • Keine Übererfüllung bei der Umsetzung von EU-Regelungen durch den Bund: Nach den bestehenden EU-Regeln kann die Herkunft von Lebensmitteln auch ohne maschinenlesbares Format rückverfolgt werden. Handyfotos sind ausreichend.
  • Lockerung der EU-Vorschriften zur Allergenkennzeichnung: Keine verpflichtende Allergenkennzeichnung für täglich, wöchentlich oder saisonal wechselnde Gerichte. Eine mündliche Mitteilung der Allergene muss genügen. Hierfür ist auf EU-Ebene zu werben.
  • Vereinfachungen beim Brandschutz (Länder): Betriebe müssen wissen, was das Gesetz von ihnen verlangt. Durch klarere Regeln beim Brandschutz, insbesondere zu den Prüfintervallen und den zur Prüfung befähigten Personen, sparen sie Zeit und Geld. Auch sollten die Bundesländer ihre Vorgaben vereinheitlichen.

Das BMWE hat angekündigt, im Austausch mit den Beteiligten zur Umsetzung der erarbeiteten Empfehlungen zu bleiben.

Hintergrund: Mit den sogenannten Praxischecks verfolgt das BMWE einen neuen Ansatz, um bürokratische Hemmnisse spürbar abzubauen. Hierzu simuliert das BMWE, gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Verwaltung, Prozesse von Anfang bis zum Ende. Um für konkrete Investitionsvorhaben und Fallkonstellationen bürokratische Hemmnisse auszumachen und Lösungen zu entwickeln.

Die komplette Pressemitteilung des BMWE finden Sie hier...

 

Jetzt noch bis 31. Juli registrieren: Europäisches Schadensersatzverfahren gegen Booking.com

Booking.com hat jahrelang sogenannte Preisparitätsklauseln durchgesetzt. Im vergangenen September urteilte der Europäische Gerichtshof, dass diese gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen. Nach den allgemeinen Grundsätzen des europäischen Wettbewerbsrechts sind die Hotels berechtigt, von Booking.com eine Entschädigung für die erlittenen finanziellen Verluste zu verlangen. Vorläufige Schätzungen deuten darauf hin, dass die Hotels bis zu 30 % oder mehr der seit 2004 an Booking.com gezahlten Gesamtprovisionen zuzüglich Zinsen zurückerhalten könnten. Unter der Schirmherrschaft von HOTREC - dem Dachverband der Hotels in Europa - sind betroffene Hotels eingeladen, sich an einer Sammelklage gegen Booking.com zu beteiligen.

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Konsumklima: Erholung lässt weiter auf sich warten

Neben der sinkenden Konsumneigung ist vor allem die anhaltend steigende Sparneigung dafür verantwortlich, dass das Konsumklima zum zweiten Mal in Folge Einbußen hinnehmen muss. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Der Sparindikator stieg im Juli zum dritten Mal in Folge und nun auf den höchsten Wert seit fast eineinhalb Jahren. „Die Verbraucher halten es mehrheitlich nach wie vor für ratsam, das Geld eher zurückzuhalten und nicht für größere Anschaffungen zu verwenden. Aus unseren tiefergehenden Analysen wissen wir, dass eine generelle Unsicherheit, das Bedürfnis, für schwierige Situationen vorzusorgen sowie die hohen Preise, speziell für Nahrungsmittel, die zentralen Motive dafür sind“, so Rolf Bürkl, Head of Consumer Climate beim NIM. Daher werde es für eine nachhaltige Erholung der Konsumstimmung auch darauf ankommen, die Verunsicherung abzubauen und damit auch für mehr Planungssicherheit zu sorgen.

Die Einkommenserwartungen der deutschen Verbraucher für die kommenden 12 Monate setzen derweil auch im Juli ihren deutlichen Aufwärtstrend fort. Mit aktuell 15,2 Punkten und dem fünften Anstieg in Folge hat der Einkommensindikator ein 12-Monats-Hoch erreicht. Dazu trägt neben den soliden Tarifabschlüssen und Rentenerhöhungen auch eine moderate Inflationsrate bei: Diese ist zuletzt auf 2,0 Prozent gesunken. Im Gegensatz zu den Einkommensaussichten müssen die Konjunkturerwartungen im Juli – nach vorher fünf Anstiegen in Folge – einen herben Rückschlag hinnehmen. Der Indikator verliert 10 Zähler und halbiert sich damit von 20,1 Punkten auf 10,1 Punkte. Damit haben die Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung noch in diesem Jahr einen deutlichen Dämpfer erhalten. Die nach wie vor bestehende Verunsicherung der Konsumenten lässt den Konjunkturoptimismus schwinden. Außerdem schwebt weiterhin das Damoklesschwert der Zollpolitik der USA über den Konsumenten.

 

IMPRESSUM

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Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
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10117 Berlin

Verantwortlich: Ingrid Hartges
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