DEHOGA compact Nr. 56/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

endlich: Am 8. November findet der DEHOGA Branchentag statt. Erneut in Berlin, aber in neuer Location. Dieses Mal trifft sich das Gastgewerbe in den BOLLE Festsälen im Herzen der Hauptstadt. Gerade in so unruhigen und schwierigen Zeiten wie diesen, ist es uns wichtig, dass wir uns treffen mit Ihnen und der Politik. Erleben Sie auf der DEHOGA-Bühne Spitzenpolitiker, Unternehmenslenker, Impulsgeber und Vordenker. Es gibt viel zu diskutieren. Mehr zu den Top-Rednern erfahren Sie hier in dieser Ausgabe von DEHOGA compact. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Zukunftsweisend ist auch die heutige Entscheidung des Bundestages über die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung. Erwartet wird, dass dem Bericht des Haushaltsausschusses und der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gefolgt wird, die Reduzierung der Mehrwertsteuer um ein Jahr bis zum 31.12.2023 zu verlängern. Das ist ein Erfolg für unsere Branche und ein Schritt in die richtige Richtung. 

Neben all den großen Herausforderungen sollten wir unseren Nachwuchs weiter fest im Blick haben. Als bunte Branche sind wir immer auf der Suche nach Talenten. Seit dem 1. September läuft das neue Mentoringprogramm für Auszubildende mit Migrationsgeschichte. Dafür möchten wir weitere Ausbildungsbetriebe gewinnen und danken Ihnen allen für Ihr Engagement und Ihre Mithilfe auch bei diesem Thema.

Wir verbleiben

mit herzlichen wie kämpferischen Grüßen

Guido Zöllick                                      Ingrid Hartges
DEHOGA-Präsident                         DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin

Zukunftsorientiert und wegweisend: Wir erwarten Sie beim DEHOGA Branchentag 2022 am 8. November in Berlin
Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zunächst bis 31. Dezember 2023 verlängert
„Ausbildung macht VIELfalt!": Aufruf zur Bewerbung bei Azubis, Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen
Abmahnwelle wegen Google Fonts
Am 23. September ist „EU-Tag der ökologischen Landwirtschaft"
10 Jahre United Against Waste
Hotelverzeichnis des Bundes - Umstellung auf zertifiziert nachhaltige Hotels bis Ende 2023
 

Zukunftsorientiert und wegweisend: Wir erwarten Sie beim DEHOGA Branchentag 2022 am 8. November in Berlin

Der DEHOGA Branchentag kehrt zurück nach Berlin. Am 8. November 2022 trifft sich die Branche unter dem diesjährigen Leitthema „Wandel gestalten. Perspektiven schaffen. Zukunft sichern.“ in der Hauptstadt. Mit neuer Location und smartem Netzwerktreffen am Abend bieten wir unseren Mitgliedern und ausgewählten Unternehmern aus dem Gastgewerbe das perfekte Podium zum Austausch mit der Politik und untereinander. Freuen Sie sich auf die Spitzen der Bundes- und Landespolitik, Experten aus Wirtschaft wie Gesellschaft und auf ein breites Themenspektrum mit starken Inhalten und neuen Impulsen!

Erleben Sie auf der DEHOGA-Bühne

  • Wolfgang Kubicki, Vizepräsident des Deutschen Bundestages & stellv. Bundesvorsitzender der FDP-Fraktion
  • Friedrich Merz, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
  • Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
  • Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung
  • Dr. Manuela Rottmann, Parlamentarische Staatssekretärin, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
  • Dr. Lisa Federle, Notärztin, Autorin und CDU-Kreisrätin
  • Tristan Horx, Keynote Speaker, Trendforscher
  • Tohru Nakamura, Geschäftsführender Gesellschafter der Schreiberei München

sowie viele mehr.

Moderiert wird die Veranstaltung in guter Tradition von Dr. Hajo Schumacher, Buchautor, Moderator und Chefkolumnist der Funke Mediengruppe.

Das detaillierte Programm wird in Kürze auf www.dehoga.de online sein.
Mehr denn je kommt es darauf an, Präsenz zu zeigen, Gespräche zu führen und zeitgemäße Strategien zu diskutieren. Kraftvoll und entschlossen, zukunftsweisend und wegweisend: Seien Sie beim hochkarätigen Branchenevent in den BOLLE Festsälen in Berlin dabei.
Wir freuen uns auf Sie!

Erfahren Sie mehr und sichern Sie sich HIER Ihr Ticket.

 

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zunächst bis 31. Dezember 2023 verlängert

Wie berichtet, haben sich die Koalitionäre im Rahmen des Entlastungspakets vom 3. September darauf verständigt, dass die 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants noch ein weiteres Jahr gelten sollen. Das entsprechende Änderungsgesetz wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 21. September beschlossen. Auch der Haushaltsausschuss hat sich für die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gastronomieleistungen ausgesprochen. Im Wortlaut heißt es: „Durch die Corona-Pandemie sind Verhaltensänderungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern eingetreten, die eine stärkere Substituierbarkeit von geliefertem oder mitgenommenem Essen und z. B. gelieferten Kochboxen mit dem Essen in einem Gastronomiebetrieb nahelegen. Da geliefertes oder mitgenommenes Essen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, ist es zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen geboten, die Steuersatzermäßigung für Gastronomieleistungen zu verlängern. Ob die beschriebenen Verhaltensänderungen dauerhaft sind, bleibt jedoch zunächst abzuwarten. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll vor diesem Hintergrund zunächst um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 verlängert werden."

Die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen bezeichnet DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges als „ganz wichtiges Signal für die Branche in schwierigster Zeit." Zugleicht betont sie: „Klar ist indes auch, dass die dauerhafte Geltung der Maßnahme für die Zukunftssicherung der Restaurants von zentraler Bedeutung ist." Der DEHOGA werde sich deshalb weiter mit ganzer Kraft und überzeugenden Argumenten auf allen Ebenen für die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung einsetzen.

Wir verweisen auf unseren Argumente-Katalog

 

„Ausbildung macht VIELfalt!": Aufruf zur Bewerbung bei Azubis, Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen

Wir hatten Sie bereits in unserer letzten DEHOGA compact-Ausgabe sowie in DEHOGA compact 48/2022 über den Azubi-Bewerbungsstart von „Ausbildung macht VIELfalt!" informiert, dem neuen Mentoringprogramm für Auszubildende mit Migrationsgeschichte. In dem Programm der Deutschlandstiftung Integration in Kooperation mit dem DEHOGA Bundesverband und mit Unterstützung von Coca-Cola Europacific Partners bekommen ausgewählten Mentees strukturierte Einblicke in den Berufsalltag der Mentoren, die in wichtigen Positionen des Gastgewerbes arbeiten. Die Bewerbungsphase für die Auszubildenden läuft noch bis zum 30. November. Es wäre sehr hilfreich, wenn auch Sie jetzt alle Ihre Möglichkeiten nutzen würden, Ausbildungsbetriebe zu kontaktieren, um Azubis direkt über das Programm zu informieren und zur Bewerbung zu motivieren, sowie auch die Berufsschulen einzubinden. Gestartet sind zudem die Kinowerbung sowie die Bekanntmachung über Social Media.

  • HIER geht es zum Onepager für Azubis
  • Mehr dazu auch auf der Projektwebsite
 

Abmahnwelle wegen Google Fonts

Zum Thema „Google Fonts auf Webseiten“ erreichen den DEHOGA-Bundesverband wiederholt  Anfragen. Wir hatten zur Einbindung dieser Schriften bereits im DEHOGA compact Nr. 43/2022 vom 29. Juli 2022 informiert.

Offenbar scheint derzeit eine Abmahnwelle gegen Website-Inhaber zu laufen. Nach unseren Informationen erhalten dabei auch gastgewerbliche Betriebe vermehrt Forderungsschreiben bzw. Abmahnungen, in denen diese wegen angeblicher Datenschutz-Verletzungen aufgrund der Einbindung von Google Fonts auf ihren Webseiten zu Zahlungen aufgefordert werden.

Zur Information:
„Google Fonts“ sind Schriftarten des Anbieters Google und werden auch „Google Web Fonts“ oder „Google Schriften“ genannt. Die Schreiben kommen von einzelnen (Privat-) Personen aber auch von Anwälten und werden bundesweit versandt. In ihnen wird regelmäßig eine Entscheidung des Landgerichts München zitiert (Urteil vom 20.01.2022, AZ.: 3 O 17493/20).

In dem Fall hatte der Besucher einer Website die Verwendung von Google Fonts auf der Seite ohne seine datenschutzrechtliche Einwilligung moniert. Er sah sich in seinen Rechten verletzt, da seine IP-Adresse über die Fonts-Einbindung automatisch an Google weitergegeben wurde. Auf seine Klage hin verurteilte das Landgericht München den Betreiber der Website zu einer Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 100,00 EUR. Daneben hat es auch weiteren, vom Websitebesucher geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassung und Auskunft stattgegeben.

Lokale Einbindung von Google Fonts
Damit es erst gar nicht zu einer Abmahnung oder etwaigen Forderungsschreiben kommt, prüfen Sie bitte unbedingt, ob Sie Google Fonts in Ihre Website eingebunden haben und falls ja, wie dies erfolgt ist. Sollte dies noch nicht geschehen sein, wechseln Sie auf die lokal gehostete Google Fonts-Version. Die auf der Website verwendeten Schriften sind dann lokal – auf dem eigenen Server der Website – gespeichert. Beim Aufruf der Website wird keine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt und die IP-Adresse nicht an Google übertragen. Lassen Sie sich für die Umstellung, wenn nötig, von Ihrem Webmaster bzw. einem IT-Experten unterstützen.

Rechtliche Überprüfung der Abmahn-/Forderungs-Schreiben
Wenn Sie bzw. Mitglieder Ihres Verbandes bereits ein Schreiben mit dem Vorwurf einer Datenschutzverletzung wegen Nutzung von Google Fonts erhalten haben, raten wir, dass Sie den Sachverhalt und die geltend gemachten Forderungen rechtlich prüfen lassen.

Der Erhalt eines solchen Schreibens heißt nicht per se, dass Ansprüche bestehen oder die Forderungen berechtigt sind. Der DEHOGA – und speziell die rechtliche Beratung in Ihren Landesverbänden – stehen Ihnen bei der Überprüfung gern zur Seite.

Insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz durch Privatpersonen, die die Website – vielleicht nur deshalb, um einen Verstoß zu finden – besuchen und ausgelesen haben, wirft einige rechtliche Fragen auf. So ist unklar, ob eine Bagatellgrenze zu beachten ist, unter die ein datenschutzrechtlicher Verstoß durch Nutzung von Google Fonts fallen könnte. Höchstrichterlich ist dies nicht geklärt. Auch das Landgericht München hat diese Frage ausdrücklich offengelassen.

 

Am 23. September ist „EU-Tag der ökologischen Landwirtschaft"

Zum zweiten Mal jährt sich am 23. September der EU Organic Day der im vergangenen vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission eingeführt wurde. Die Grundlage bildet der Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion, der für die ökologische Produktion sensibilisieren und ihre Schlüsselrolle beim Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen verdeutlichen soll. Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung spielen dabei eine zentrale Rolle. Für die Branche bietet das Bundesprogramm Ökologischer Landbau Informationen, Weiterbildung und Praxiswissen rund um die Bio-Küche – von der Kita-Gemeinschaftsverpflegung bis zum Bio-fine-dining-Restaurant. Aus der Praxis informieren Bio-Küchenchefinnen und -chefs über die Vorteile der direkten Zusammenarbeit mit Bio-Erzeugerinnen und Erzeugern – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung.

Die BIOSpitzenköche sind Teil des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL), initiiert und finanziert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das Bundesprogramm unterstützt im Rahmen der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZÖL) das Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung, den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent zu erhöhen.

Mehr Informationen zum

 

10 Jahre United Against Waste

Die Initiative United Against Waste e.V. (UAW) feiert ihr zehnjähriges Bestehen. Seit seiner Gründung 2012 hat United Against Waste e.V. (UAW) mit seinem Engagement gegen Lebensmittelverschwendung in der Politik und Branche bundesweit ein Zeichen gesetzt. Der DEHOGA Bundesverband gehörte zu den neun UAW-Gründungsmitgliedern. Mit inzwischen über 100 aktiven Mitgliedern aus der gesamten Außer-Haus-Verpflegung (AHV) verfügt UAW über ein enormes Expertenwissen. In den vergangenen zehn Jahren entwickelte der Verein verschiedene Werkzeuge, die sich in der Praxis alle bewährt haben. Ebenso setzt er zielstrebig Projekte um, die zeigen, wie einfach gelebter Klimaschutz sein kann. UAW verfügt mit mehr als 750 Abfallanalysen in unterschiedlichen Betrieben über wertvolle Datenbestände. Diese geben der gesamten Branche, Orientierung und Vergleichsmöglichkeiten an die Hand und helfen Betrieben, wertschöpfende Lösungen zu implementieren. Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) betreibt United Against Waste e. V. gemeinsam mit dem Thünen-Institut seit 01. Januar 2022 bundesweit die Kompetenzstelle Außer-Haus Verpflegung im Rahmen der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung.

Hier geht es zur Pressemitteilung

 

Hotelverzeichnis des Bundes - Umstellung auf zertifiziert nachhaltige Hotels bis Ende 2023

Nachhaltiges Handeln rückt immer stärker in das Bewusstsein. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung eine Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms "Nachhaltigkeit" beschlossen. Dieses Programm sieht vor, dass das Hotelverzeichnis des Bundes bis Ende 2023 sukzessiv auf zertifiziert nachhaltige Hotels umgestellt werden soll. Als Nachhaltigkeitszertifikate im Sinne des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit angesehen und im eRFP-System hinterlegt sind aktuell:
(in alphabetischer Reihenfolge):

  • Certified Green Hotel (VDR)
  • DEHOGA-Umweltcheck Gold
  • EU Öko-Label
  • EMAS
  • Green Globe Certification (Basic, Gold oder Platin)
  • GreenSign Level 4 oder 5
  • ISO 14001
  • Ökoprofit
  • The Green Key
  • TourCert

Die Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und Umweltbundesamt (UBA) hinsichtlich der Umsetzung – insbesondere welche Zertifikate als Nachhaltigkeitszertifikate i.S. des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit gelten – erfolgt fortlaufend.

Hotels, die kein Nachhaltigkeitszertifikat besitzen bzw. ein Nachhaltigkeitszertifikat nutzen, das nicht im eRFP-System zur Auswahl hinterlegt ist, müssen im Rahmen des RFP einige Fragen zu ihren Nachhaltigkeitsbestrebungen beantworten. Dieses Vorgehen ermöglicht es dem Bundesverwaltungsamt, übergangsweise auch mit den Hotels zusammenzuarbeiten, die kein Nachhaltigkeitszertifikat besitzen, aber dennoch nachhaltig agieren.

Unmittelbare Auswirkungen auf die Zusammenarbeit für die Ratenperiode 2023/24 ergeben sich aus dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit bzw. der Beantwortung der Fragen zum Thema Nachhaltigkeit nicht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nachhaltig agierende Hotels häufiger gebucht werden und das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit daher mittelbare Auswirkungen auf die Zusammenarbeit haben könnte.

HIER geht es zum Informationsschreiben des Bundesverwaltungsamts mit den entsprechenden Fragen

 
 
 

IMPRESSUM

Herausgeber

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

Verantwortlich: Jana Schimke
Vereinsregister: Amtsgerichts Charlottenburg,
95 VR 19679 Nz

www.dehoga-bundesverband.de
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Fotos u.a.: www.pixelio.de

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