Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


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DEHOGA Bundesverband zum Thema Trinkgeld im Gastgewerbe

Anlässlich einer Anfrage der Stuttgarter Zeitung teilte der DEHOGA Bundesverband mit:

Trinkgelder sind in Gastronomie und Hotellerie gängige Praxis und stehen für ein freiwilliges Dankeschön des Gastes für guten Service. Eine vorgeschriebene Höhe des Betrages, wie in anderen Ländern üblich, gibt es dabei nicht. Das bedeutet: Der Gast entscheidet stets individuell, ob und in welcher Höhe er Service und Küche mit einem Trinkgeld belohnt. In der Regel liegt es zwischen 5 bis 15 Prozent der Rechnungssumme. Dabei fällt das Trinkgeld bei kleineren Beträgen oftmals prozentual höher aus als bei einer höheren Rechnungssumme. Die Höhe des Trinkgeldes hängt davon ab, wie zufrieden der Gast mit der Dienstleistung während seines Aufenthaltes gewesen ist. Eine Empfehlung vom DEHOGA gibt es nicht. Trinkgelder sind für die Mitarbeiter natürlich attraktiv und eine sehr schöne Belohnung für ihre gute, freundliche und professionelle Arbeit. Grundlage der Existenzsicherung ist und bleibt indes der vom Arbeitgeber gezahlte Lohn. In den vergangenen Monaten wurden in fast allen Bundesländern neue Entgelttarifverträge mit deutlichen Lohnerhöhungen im zweistelligen Prozentbereich abgeschlossen. Zudem ist festzustellen, dass derzeit viele Unternehmen übertariflich zahlen, um Mitarbeiter zu halten und neue zu gewinnen.