Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges dringt auf einen verlässlichen Fahrplan zur Öffnung der Betriebe

Anlässlich einer Anfrage der Welt/WamS teilte der DEHOGA mit:

Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung Thomas Bareiß sagte aktuell, er sei „sehr zuversichtlich“, dass Urlaubsreisen in Deutschland „ab Juni in immer mehr Regionen“ möglich würden. Wie bewertet Dehoga diese Aussage?

Es wird Zeit, dass die Politik unseren Betrieben und ihren Gästen endlich konkrete Öffnungspläne aufzeigt. Es ist doch absurd, dass Bundesbürger ins Ausland reisen, aber nicht in der Heimat Urlaub machen dürfen. Das Gastgewerbe befindet sich im siebten Monat des zweiten Lockdowns. Viele unserer Unternehmer sind am Ende ihrer Kräfte – finanziell, psychisch und emotional. Die Betriebe wie ihre Mitarbeiter brauchen dringend Perspektiven.

Ab wann und unter welchen Voraussetzungen sollten Hotels und andere Beherbergungsbetriebe öffnen können?

Für die Öffnungen unserer Betriebe sind nach aktueller Rechtslage bei Inzidenzen unter 100 die Bundesländer zuständig. Und die müssen jetzt liefern. Ausgewählte Modellregionen wie in Schleswig-Holstein mit geöffneten Hotels und Ferienunterkünften machen es bereits erfolgreich vor. Bayern und Niedersachsen haben Öffnungen für Hotels angekündigt. Wir erwarten, dass weitere Landesregierungen jetzt im Mai konkrete Öffnungsschritte definieren, wann die Betriebe wieder Gäste empfangen dürfen. Unsere Schutz- und Hygienekonzepte funktionieren. Das hat jüngst auch das RKI bestätigt.

Sollte es in der Hotellerie besondere Regelungen für Geimpfte und/oder Genesene geben?

Die Öffnung unserer Betriebe muss für Geimpfte, Genesene genauso wie für Negativ-Getestete gelten. Angesichts des sehr geringen Infektionsrisikos an der frischen Luft, sollten die Regelungen in der Außengastronomie nicht anders sein als bei privaten Kontakten.

Welche Regeln sind für nichtgeimpfte Touristen bzw. für nichtgeimpfte mitreisende Kinder/Jugendliche vorstellbar? 

Unsere Vorschläge für die Öffnungskonzepte beinhalten ausdrücklich auch die Vorlage von Negativtests. Was für andere Wirtschaftsbereiche gilt, muss auch für die Hotellerie gelten.