Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


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DEHOGA-Geschäftsführer Jürgen Benad zum Thema "Was darf man in Hotels?"

Anlässlich einer Anfrage des ZDF teilte der DEHOGA Bundesverband mit:

Darf man Essen vom Frühstücksbuffet mitnehmen?

Das reichhaltige Frühstücksbuffet kann im angenehmen Ambiente des Hotelrestaurants oder Frühstücksraumes genossen werden. Das beinhaltet aber nicht, dass sich die Gäste Lunchpakete für den Tag zusammenstellen. Das Mitnehmen von Speisen und Getränken aus dem Frühstückrestaurant ist nicht gestattet. Um den kleinen Hunger zwischendurch zu stillen, finden sich an vielen Rezeptionen heutzutage große Schalen mit frischen Äpfeln. Manche Hotels, insbesondere in Ferienregionen, kommen den Gästen auch entgegen und bieten gegen einen Aufpreis Lunchpakete, zum Teil auch zum Selbstzusammenstellen, an.

Essen von einem Lieferdienst ins Zimmer bestellen.

Sofern es sich nicht um ein Ferienappartement, vielleicht sogar mit kleiner Küche, handelt, sollten Speisen und Getränke nicht auf das Hotelzimmer mitgenommen werden. Das betrifft insbesondere auch die Lieferung von kompletten Speisen durch einen externen Lieferdienst. Sollte es dennoch dringend notwendig sein, im Hotelzimmer essen zu müssen – und die Hotelküche hat bereits geschlossen – sollte der Gast unbedingt mit der Rezeption Kontakt aufnehmen und nachfragen. (????)

Rauchen auf dem Balkon.

Wie mit dem Thema „Rauchen im Hotel und auf dem Hotelgelände“ umgegangen wird, entscheidet der Hotelier im Rahmen seines Hausrechts. In den allermeisten Hotels gilt heute ein absolutes Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen. Teilweise ist das Rauchen noch auf dem Hotelzimmerbalkon oder an ausgewiesenen Stellen gestattet. Das ist aber nicht überall so. Sollte sich der Gast nicht sicher sein, sollte er an der Rezeption nachfragen. In jedem Fall gilt das Gebot: Raucher müssen Rücksicht auf die anderen Hotelgäste nehmen