Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA Geschäftsführerin Sandra Warden zum Thema Mindeslohn für minderjährige Ferienjobber

Anlässlich einer dpa-Anfrage

DEHOGA Geschäftsführerin Sandra Warden erklärt zum Thema Mindestlohn für minderjährige Ferienjobber:

Die Ausnahme vom Mindestlohn für Minderjährige gibt es, damit für junge Leute nicht Fehlanreize gesetzt werden, statt einer Berufsausbildung auf Jobs für Ungelernte zu setzen. Dass Jugendliche Lebenszeit und Kraft in ihre Bildung investieren und so für die eigene Zukunft vorsorgen , ist heute wichtiger denn je: 2,6 Millionen unter 35-Jährige haben keinen Berufsabschluss. Ihr Risiko für eine spätere Arbeitslosigkeit ist hoch.