Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA Geschäftsführerin Sandra Warden zum Thema Mitarbeitermangel

Anlässlich einer dpa-Anfrage

RA Sandra Warden, Geschäftsführerin im DEHOGA Bundesverband und Arbeitsmarktexpertin erklärt:

„Der Mitarbeitermangel gehört laut den monatlichen DEHOGA-Umfragen regelmäßig zu den größten Herausforderungen für die Betriebe. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) meldet für Juni 33.160 offene Stellen im Gastgewerbe. Wir gehen allerdings davon aus, dass der tatsächliche Bedarf mindestens doppelt so hoch ist, da viele Betriebe ihre freien Arbeitsplätze nicht mehr bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern melden. Das zeigt sich auch beim Blick auf die Zahlen von Juni 2019. Da lag der Wert bei 39.449. Und wie wir wissen, hat sich das Problem seitdem (in Folge der Corona-Pandemie) immens verschärft. Gerade jetzt in der Urlaubssaison und der damit verbundenen erhöhten Nachfrage in den touristischen Destinationen steigt der Bedarf weiter.

Es gibt Betriebe, die sich daher gezwungen sehen, ihre Öffnungszeiten zu verkürzen, Ruhetage einzuführen oder das Angebot der Speisekarte zu konzentrieren. Zudem setzen die Unternehmer auch auf Aushilfen wie Studenten, Schüler und Rentner. Darüber hinaus unternehmen unsere Betriebe große Anstrengungen, zusätzliche Arbeitskräfte und Auszubildende aus dem Ausland gezielt anzuwerben. Hier gibt es verschiedene Initiativen und Projekte, die der DEHOGA unterstützt. Wir haben ferner die Hoffnung, dass gerade unsere Branche schnell von den Möglichkeiten der jetzt reformierten Einwanderung wie auch der erleichterten Beschäftigung von Geflüchteten profitieren kann. Entscheidend dafür sind beschleunigte und vereinfachte Prozesse, insbesondere bei den Visaverfahren und den Ausländerbehörden.

Fakt ist aber auch: Die Arbeits- und Fachkräftesicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um dem Fach- und Arbeitskräftemangel erfolgreich entgegenzuwirken, brauchen wir über die schnelle und effiziente Umsetzung der neuen rechtlichen Regelungen hinaus eine echte Offensive für die duale Ausbildung, mehr Wertschätzung für praktische Berufe und Tätigkeiten, ein modernes Arbeitszeitgesetz sowie praxistaugliche Gesetze und zielführende Vorgaben. Entlastung, Bürokratieabbau und Flexibilität sind das Gebot der Stunde. Von zentraler Bedeutung für die Zukunftssicherung der Branche und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe ist die dauerhafte Geltung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie.“