Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zum Thema Mindestlohn

Anlässlich einer Anfrage des Handelsblattes teilt DEHOGA Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges mit:

Der DEHOGA hatte in der Anhörung angeregt, die nächste Mindestlohnerhöhung erst zum 1. Oktober 2024 in Kraft zu setzen – also zwei Jahre nach der außerplanmäßigen Erhöhung auf 12 Euro und damit im ursprünglich vorgesehenen Rhythmus. Das hätte den Betrieben, die in den letzten Monaten laut DEHOGA-Umfrage von Anfang April bereits Personalkostensteigerungen von durchschnittlich 21,5 Prozent zu verkraften hatten, etwas Luft verschafft. Dem ist die Kommission nicht gefolgt, sie hat aber zumindest die richtige Entscheidung getroffen, die Entwicklung des Tarifindex auf die letzte Kommissionsentscheidung, also auf 10,45 Euro, zu beziehen und nicht auf den rein politischen Wert von 12 Euro. Nur zwei DEHOGA-Tarifverträge sind unmittelbar betroffen und werden durch die erste Erhöhungsstufe ab Januar 2024 auf 12,41 Euro überholt. Dennoch bleibt es eine Herausforderung für die Unternehmen, die erneuten Lohnsteigerungen zu erwirtschaften – schließlich trifft die Inflation nicht nur die Beschäftigten, sondern ebenso Betriebe und Gäste.