Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zum Thema steuerliche Gleichbehandlung von Essen

Anlässlich einer Anfrage des Freien Korrespondentenbüros (u.a. für Mediengruppe Bayern, Rhein-Neckar-Zeitung) teilt DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges mit:

Wie geht es dem Hotel- und Gastgewerbe zu Beginn der Sommer-Urlaubssaison im Jahr Eins nach der Corona-Pandemie?

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes weisen aus, dass wir das Vorkrisenniveau von 2019 noch nicht erreicht haben. Im ersten Quartal 2023 lag die reale Umsatzentwicklung bei minus 12,5 gegenüber 2019. Gleichzeitig bereiten uns die explodierenden Kosten größte Probleme. Die Lebensmittel verteuern sich weiterhin überproportional. Die Personalkosten sind laut einer DEHOGA-Umfrage von Anfang April um 21,5 Prozent gestiegen, und die Energiekosten bewegen sich immer noch auf sehr hohem Niveau. Zudem verschärft der Mitarbeitermangel die Lage, vielfach mussten bereits Öffnungszeiten reduziert werden.

Hat die Branche durch die Pandemie einen dauerhaften Schlag erhalte?

Der durch die Pandemie verschärfte Arbeitskräftemangel wird uns definitiv noch länger herausfordern. Zugleich wissen wir auch, dass die Menschen unsere Betriebe brauchen. Wir haben insbesondere nach den Lockdowns ein großes Bedürfnis bei unseren Gästen gesehen, endlich wieder verreisen und ausgehen zu können. Seit Mitte letzten Jahres zeigen allerdings die explodierenden Kosten insbesondere für Nahrungsmittel und Energie auch bei den Verbrauchern Wirkung. Gäste konsumieren weniger und buchen kurzfristiger. So gibt es momentan an der Nord- und Ostsee durchaus noch freie Zimmer.

Was bedeutet es für das Gastgewerbe, dass die Ampel-Regierung den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für das Gastgewerbe nicht dauerhaft etabliert hat?

Das Thema bleibt auf der Agenda. Wir sind der Auffassung, dass die sieben Prozent auf Speisen bleiben müssen. Schließlich würde das nur die überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Essen bedeuten, unabhängig davon, wo es verzehrt und zubereitet wird. Fällt der Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für unsere Betriebe weg, dann werden die Convenience-Produkte im Supermarkt, das Essen-to-Go, die Essenslieferungen weiterhin mit sieben Prozent besteuert , während die Speisen in unseren Restaurants und Gaststättenmit 19 Prozent Mehrwertsteuer belastet würden. Dies würde zu einem Preisschock für die Gäste führen und die kostenintensiven Restaurants erneut vor existenzielle Herausforderungen stellen. In 23 EU-Staaten gilt ein reduzierter Satz für das Essen in Restaurants. Frage: Sie klagen über einen massiven Mangel an Arbeitskräften.

Hilft Ihrer Branche die jüngste Gesetzgebung der Bundesregierung, etwa das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Es ist zu begrüßen, dass die gesetzlichen Regelungen geändert und verbessert werden. Ganz entscheidend wird sein, wie jetzt die Verfahren beschleunigt werden, zum Beispiel die Visa-Verfahren für Kräfte aus dem Ausland. Nur wenn das gelingt, können wir auf eine spürbare Entlastung hoffen. Doch allein darauf zu vertrauen, langt natürlich nicht. Wir müssen vielmehr all unsere Kräfte darauf konzentrieren, für junge Menschen attraktiv zu werden, sie für eine Ausbildung zu begeistern, die Mitarbeiter an die Betriebe zu binden und insbesondere in ein gutes Betriebsklima zu investieren. Wir befinden uns da in einem intensiven Wettbewerb mit anderen Branchen, und dabei geht es nicht nur um Fach-, sondern um Arbeitskräfte insgesamt.

Das Interview führte Gernot Heller.