Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zur Energiepreisbremse

01.12.2022 - „Die Pläne der Bundesregierung für die Energiepreisbremse müssen unbedingt noch geändert werden. Bei Unternehmen mit einem hohen Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas wird das Jahr 2021 als Referenzzeitraum zugrunde gelegt. In dem Jahr waren aber Unternehmen wie Hotels, Restaurants oder Gaststätten von Januar bis in den Mai hinein im Lockdown. Aber auch Partner der Branche, wie z.B. Wäschereien, die wegen des Lockdowns im Gastgewerbe weniger zu tun hatten, hatten im vergangenen Jahr einen niedrigeren Energieverbrauch. Aus Rückmeldungen einzelner Firmen aus der Branche wissen wir, dass der Gasverbrauch 2021 um 25 bis 38 Prozent niedriger war als im Vor-Pandemie-Jahr 2019. Das Jahr 2021 ist also nicht repräsentativ, um es für diese Betriebe als Grundlage zur Berechnung der Gaspreisbremse zu nehmen. Deswegen fordern wir, dass für die Unternehmen das Jahr 2022 zur Grundlage genommen wird, um das durch die Gaspreisbremse gedeckelte Kontingent zu berechnen. Es kann nicht sein, dass die von der Pandemie am härtesten betroffenen Branchen in der Energiekrise benachteiligt werden.“

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https://www.morgenpost.de/politik/article237040751/spd-entlastungen-preisbremse-verbraucher-oel-pellets.html

https://regionalheute.de/rufe-nach-korrekturen-bei-gaspreisbremse-1669875185/

https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-12/57729777-rufe-nach-korrekturen-bei-gaspreisbremse-003.htm