Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zu den neuen Corona-Maßnahmen ab dem 1. Oktober 2022

Anlässlich einer Anfrage der Pioneer One teilte der DEHOGA mit:

„Die aktuelle Corona-Lage (Stand 26.09.) gibt unseres Erachtens keine Rechtfertigung für den Erlass von Maßnahmen, wie sie im ‚Instrumentenkatalog‘ des neuen Infektionsschutzgesetzes den Bundesländern ermöglicht werden. Alle dort genannten möglichen Maßnahmen müssen bei Inkrafttreten dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen, d.h. sie müssen einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet, erforderlich und angemessen sind. Es wäre hilfreich gewesen, wenn sich die Bundes- und Landesregierungen auf einheitliche Parameter, wie zum Beispiel die Hospitalisierungsrate, verständigt hätten. Unabhängig davon erwartet die Branche, dass die Politik jetzt alles unternimmt, damit die erneute Einführung von Corona-Maßnahmen nicht notwendig wird. Es sollten kostenfreie Tests zur Verfügung gestellt und ausreichend Testkapazitäten geschaffen werden.

So wie viele Länder in Europa es uns vormachen, sollten auch wir eine Normalität im Umgang mit Corona finden. Insbesondere sollten wir auf die Eigenverantwortung der Menschen setzen. Es gibt mittlerweile eine hohe Grundimmunität in der Bevölkerung, die allermeisten Menschen sind geimpft oder genesen.

Aktuell ist mir nicht bekannt, dass Restaurants und Bars im Rahmen ihres Hausrechts eine Masken- oder Testpflicht für Gäste vorschreiben. Die vielen Auflagen, wie zum Beispiel Maskenpflicht und Zugangsregeln von November 2021 bis April 2022 haben zu erheblichen Umsatzverlusten in Höhe von 30 Prozent geführt. Sollte die Lage, insbesondere die Hospitalisierungsrate so stabil bleiben, wären neue Auflagen und Einschränkungen für unsere Betriebe unverhältnismäßig. “