Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Aktuelle Studie von Ernst & Young: Viele Gastronomen und Hoteliers sind Verlierer der Unternehmenssteuerreform 2008

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen führen bis zur Verdoppelung der Steuerlast/Dringender Korrekturbedarf

(Berlin, 2. Oktober 2007) „Die von Bundestag und Bundesrat bereits verabschiedete Unternehmenssteuerreform muss dringend korrigiert werden. Schon vor der Verabschiedung im Mai 2007 haben wir gewarnt, dass tausende Hoteliers und Gastronomen nicht die versprochene Entlastung, sondern eine massive Steuererhöhung durch geänderten Hinzurechnungsregelungen von Mieten, Pachten und Leasingraten bei der Gewerbesteuer erhalten werden“, bringen Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), und Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA), die Ergebnisse einer von den beiden Verbänden bei der renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuer-beratungsgesellschaft Ernst & Young in Auftrag gegebenen Studie auf den Punkt.

Die unabhängigen Berechnungen von Ernst & Young im direkten Kontakt mit Unternehmen aus der Branche bestätigen, dass die in Gastronomie (zehn bis 20 Prozent) und Hotellerie (25 Prozent) üblichen Umsatzpacht-höhen zu massiven, tatsächlichen Belastungen bei der neuen Gewerbesteuerberechnung führen. Insgesamt haben 42 Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie ihre sämtlichen steuerrelevanten Daten Ernst & Young für die Durchführung der Studie zur Verfügung gestellt. Folgendes Bild ergibt sich:

  • Hotellerie und Gastronomie sind durch die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände aufgrund der branchenüblichen Pachten überproportional betroffen.

  • Die entlastenden Tatbestände der Unternehmenssteuerreform kompensieren die Mehrbelastung nur bei 16 der 42 geprüften Unternehmen und das nur in geringem Umfang.

  • Die Mehrheit, nämlich 26 der 42 geprüften Unternehmen, ist von einer Steuermehrbelastung bis hin zur Verdoppelung der Steuerquote betroffen. Die durchschnittliche Mehrbelastung beträgt 28 Prozent.

 „Die Studienergebnisse von Ernst & Young zu den Auswirkungen der Reform für Hotellerie und Gastronomie stehen damit im Einklang mit Untersuchungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), die ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass die Unternehmenssteuerreform für die in Deutschland tätigen Unternehmen gravierende Verschlechterungen beinhaltet“, heben die Branchenvertreter hervor.

„Nun ist der Gesetzgeber gefordert, unverzüglich Korrekturen vorzunehmen, damit der drohende Flurschaden für Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel zum 1. Januar 2008 nicht Wirklichkeit wird“, appellieren Fischer und Dreesen an Regierung und Parlament.

Die ausführlichen Ergebnisse der Studie von Ernst & Young stehen zum Download zur Verfügung.