Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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(Berlin, 12. Dezember 2014) Seit 13. Dezember 2014 wird in der Europäischen Union das Lebensmittelkennzeichnungsrecht durch die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) vereinheitlicht. Im Zuge dessen müssen Gastronomen und Hoteliers bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (lose Ware) ihre Gäste verpflichtend über allergene Zutaten und Stoffe in ihren Gerichten informieren. Wie dies geschehen kann, regelt die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV). Diese wurde heute veröffentlicht und tritt am 13. Dezember 2014 in Kraft. Der DEHOGA hatte sich auf EU-Ebene sowie im nationalen Verordnungsverfahren intensiv eingebracht. „Ziel war es, neue bürokratische Belastungen von unserer Branche fernzuhalten“, so Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes.
„Unsere Betriebe stehen nun vor der großen Herausforderung, die neuen Regeln umzusetzen“, so Fischer, „wir als DEHOGA werden sie dabei bestmöglich unterstützen.“
Laut Vorläufiger Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung ist es Betrieben möglich, den Gästen die Informationen schriftlich sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch mündlich zukommen zu lassen. Zulässig sind zum Beispiel Informationen auf Schildern, in Klammern oder Fußnoten in der Speisekarte, in einer „Kladde“/Aktenordner oder mit Hilfe moderner elektronischer Medien.
„Wichtig ist, dass wir die Branche so konkret und praxisnah wie möglich informieren – das ist unser erklärtes Ziel“, so Fischer. So steht zum Beispiel ein Formblatt zur Identifikation und Dokumentation allergener Zutaten und Stoffe als ausfüllbares PDF-Dokument für alle Betriebe des Gastgewerbes zum kostenlosen Download unter www.dehoga-shop.de bereit (siehe auch PDF im Anhang).
Zudem können Mitglieder (Vorzugspreis) sowie Nicht-Mitglieder den neuen „Leitfaden zur Allergeninformation“ unter www.dehoga-shop.de bestellen. Dieser unterstützt die Betriebe des Gastgewerbes in Form von Checklisten, Plakaten und Formblättern umfassend, um die neuen Allergeninformationen umzusetzen.