Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Ausweitung der Timesharing-Richtlinie:

Bundesjustizministerin Zypries sagt Hotellerie Unterstützung zu

(Berlin, 2. April 2008) Nach dem Willen der EU-Kommission soll die Timesharing-Richtlinie erweitert werden und ausdrücklich mehrjährige Hotelbuchungen einbeziehen. Hiergegen wenden sich im Vorfeld der Abstimmung des IMCO-Ausschusses der Hotelverband Deutschland (IHA) und der DEHOGA Bundesverband. Unterstützung erhält die Hotellerie in ihrem berechtigtem Anliegen von der Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries (SPD).

Im Juni 2007 hatte die Europäische Kommission einen Entwurf zur Reform der Timesharing-Richtlinie vorgelegt, mit dem die Richtlinie an veränderte Modelle von Timesharing-Produkten angepasst werden soll. Anfang des Jahres hat sie sich überraschend für eine Erweiterung des Timesharing-Begriffes über den vorgelegten Entwurf hinaus ausgesprochen. Nachdrücklich plädiert die Kommission nun dafür, auch mehrjährige Hotelbuchungen vom Geltungsbereich der Richtlinie zu erfassen.

Bundesministerin Zypries hat dem Hotelverband Deutschland (IHA) nun zugesagt, die Forderung der deutschen Hotellerie nach einer ausdrücklichen Herausnahme der Hotelbuchungen aus dem Geltungsbereich der Richtlinie und gegen die Ausdehnung der Regulierung durch Brüssel zu unterstützen. Sie gehe dabei davon aus, dass „für die klassischen Hotelzimmerreservierungen, auch wenn sie über einen Zeitraum von über einem Jahr im Voraus erfolgen, die Anwendung der Richtlinie nicht ernsthaft beabsichtigt ist und eine entsprechende Klarstellung erfolgen wird.“

Mit Blick auf die Abstimmung über den Richtlinien-Entwurf im Ausschuss des Europäischen Parlament für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am Donnerstag der nächsten Woche verleiht Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), seiner Hoffnung Ausdruck: „Mit dieser klaren Rückendeckung sollte den Parlamentariern die Entscheidung leichter fallen, diesen überflüssigen Vorstoß der Kommission zurechtzustutzen. Die Regelung schießt ansonsten unsinnig über das Ziel hinaus.“

Ursprünglich zielte die Richtlinie auf langfristige Verträge, mit denen Verbraucher wiederkehrend über mehrere Jahre ein Wohn- oder Nutzungsrecht erwerben. Derartige Timesharing-Produkte unterliegen massiven Infor-mationspflichten und Widerrufsrechten, die auf einen Hotelaufnahmevertrag nicht sinnvoll anwendbar wären. Die Reform sieht nun eine sinnwidrige Verkürzung der Frist auf Vereinbarungen mit mehr als einjähriger Vertragsdauer vor. Damit würden bereits einfache Urlaubsaufenthalte unter die Anwendung der Richtlinie fallen, die aus Kostengründen mehr als zwölf Monate im Voraus gebucht werden oder Stammgäste, die sich ihr Appartement oder Zimmer für das Folgejahr gleich wieder sichern möchten. „Dieser absurde Ansatz darf nicht Gesetz werden“, appelliert Dreesen an die Mitglieder des IMCO-Ausschusses.


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Stefanie Heckel
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