Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42
info​[at]​dehoga.de, www.dehoga.de


Beratungsförderung im Gastgewerbe

Selbständigkeit im Gastgewerbe stellt viele Unternehmer vor große Herausforderungen - vom klassischen und Social-Media-Marketing, über die Organisation und Fachkräftesicherung bis hin zu Themen wie Datenschutz, Digitalisierung und Betriebsübergabe.

PM 19/01

Beratungsförderung im Gastgewerbe

Selbständigkeit im Gastgewerbe stellt viele Unternehmer vor große Herausforderungen - vom klassischen und Social-Media-Marketing, über die Organisation und Fachkräftesicherung bis hin zu Themen wie Datenschutz, Digitalisierung und Betriebsübergabe.

Um die aktuellen Herausforderungen im eigenen Unternehmen umzusetzen, kann ein Betriebsberater Hilfestellung leisten. Mit dem Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen, ein Beratungskostenzuschuss erhalten.

Mit dem Förderprogramm werden folgende Beratungsschwerpunkte gefördert:

 

Allgemeine Beratungen

zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen oder
  • von Migranten/Migrantinnen oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden

 

Außerdem Beratungen

  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter/innen mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung/-sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • Zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz

 

Unternehmenssicherungsberatung

  • Unternehmen in Schwierigkeiten zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit

 

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) und dem Standort des Unternehmens.

 

Bemessungsgrundlage

Fördersatz*

maximaler Zuschuss

Jungunternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt

4.000 €

80%

3.200 €

60%

2.400 €

50%

2.000 €

Bestandsunternehmen
ab dem 3. Jahr nach
Gründung

3.000 €

80%

2.400 €

60%

1.800 €

50%

1.500 €

Unternehmen in Schwierigkeiten
unabhängig vom Alter und Standort

3.000 €

90%

2.700 €

 

*Fördersatz: 80% neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60% Region Lüneburg, sonst 50%

Die INTERHOGA, als zuständige Leitstelle für das Gastgewerbe, informiert interessierte Unternehmen über die Voraussetzungen, Anforderungen und das Antragsverfahren.

 

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter

http://www.interhoga.de/beratungsfoerderung/foerderung-von-unternehmensberatungen/

 

Kontaktdaten:

INTERHOGA – Gesellschaft zur Förderung des

deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH

Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin

Telefon: 030 590099-860

E-Mail: falk​[at]​interhoga.de

Ansprechpartnerin: Kerstin Falk

 

Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" wird durch das Bundesminiterium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfinds gefördert.