Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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(Berlin, 23. Mai 2007) „Die Unternehmenssteuerreform 2008 bedeutet für tausende Hoteliers und Gastronomen eine massive Steuermehrbelastung“, sagt Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) mit Blick auf die am 25. Mai 2007 anstehende Bundestagsentscheidung in dieser Sache. Kernpunkt seiner Kritik ist die geplante Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Leasingraten bei der Gewerbesteuer. Die dadurch entstehende erheblich höhere Steuerlast werde durch das Absenken des Gewerbesteuermessbetrages und das Senken des Körperschaftssteuersatzes nicht kompensiert.
„Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesregierung Hotellerie und Gastronomie benachteiligen will“, so Fischer. „Ich glaube auch nicht, dass die Finanzexperten die Auswirkungen dieser Steueränderung auf die mittelständischen Unternehmer, die ihr Geschäft in gepachteten oder angemieteten Immobilien betreiben, bedacht haben.“
Nachdem letzte Woche noch weitere Korrekturen an dem großen Reformwerk vorgenommen wurden, lägen nun die Berechnungen betroffener Unternehmer vor, die das Ausmaß der Mehrbelastung drastisch darstellten. Die Berechnungen hätten gezeigt, dass das Gastgewerbe durch die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer überproportional belastet würde. „Pachten machen in der Gastronomie circa 10 bis 20 Prozent und in der Hotellerie bis zu 30 Prozent des Umsatzes aus“, berichtet Fischer. „Hinzu kommen noch Leasingzahlungen für die Einrichtungen der Hotels und Restaurants und vielfach Lizenzgebühren für die Nutzung von Markennamen, die bei größeren Gesellschaften im Eigentum der Muttergesellschaft stehen.“
Unter Berücksichtigung aller neuen be- und entlastenden Regelungen und des Freibetrages von 100.000 Euro würden alle Fremdpachtbetriebe ab einer Umsatzgröße von circa 2,5 Millionen Euro zu Verlierern der Reform. „Wenn bereits eine Hotelgesellschaft mit fünf Millionen Euro Gewinn vor Steuern im Jahr Verlierer und damit Finanzierer der Unternehmenssteuerreform ist, dann besteht dringender Korrekturbedarf“, erklärt Fischer. Auf sie käme eine Mehrbelastung in Höhe von über 300.000 Euro pro Jahr zu.
„Es kann und darf nicht sein, dass ausgerechnet unsere mittelständischen Unternehmer die Gegenfinanzierung für die zugesagten fünf Milliarden Euro Steuerentlastung zahlen“, stellt Fischer klar. Der DEHOGA-Präsident fordert die Große Koalition auf, die Regelungen zur Gewerbesteuer zu überarbeiten, um dramatische Steuererhöhungen bis hin zur Substanzbesteuerung zu vermeiden. „Das Gastgewerbe ist standortgebunden. Wir können unsere Produktion nicht ins Ausland verlagern und vor Steuerverschärfungen flüchten. Wir schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze in Deutschland und zahlen hier unsere Steuern. Eine Reform auf unsere Kosten ist nicht hinnehmbar!“
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