Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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(Berlin, 10. Januar 2005) Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) warnt erneut vor den gravierenden Belastungen durch die vorgezogene Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen. "Der zusätzliche Abrechnungsaufwand führt zu kostenintensivem Bürokratieballast", so Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes.
Seit Anfang des Jahres müssen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge mehr als zwei Wochen früher als bisher an die Sozialversicherungsträger überweisen. Im Januar werden die Beiträge gleich zweimal fällig für Dezember 2005 und den laufenden Monat.
Die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände hatten sich stets gegen die Regelung ausgesprochen und fordern den Gesetzgeber jetzt auf, die Entscheidung, die die Liquidität kleiner und mittlerer Betriebe bedroht, zu überdenken. Kurzfristig sollten zumindest die damit verbundenen Bürokratielasten auf ein Minimum beschränkt werden.
"Für die Hoteliers und Gastronomen, bei denen die Lohnabrechnung auf Stundenbasis eher die Regel als die Ausnahme ist, bedeutet das Vorziehen der Fälligkeit einen enormen Mehraufwand", erläutert Fischer. "Sie müssen jetzt die Höhe der Löhne erst einmal aufwändig schätzen, bevor sie dann im Folgemonat korrekt abrechnen können. Das treibt im Gastgewerbe die Lohnzusatzkosten weiter in die Höhe."
Die Branche erwartet von der Bundesregierung, dass sie notwendige Strukturveränderungen im Sozialversicherungssystem noch in diesem Jahr konsequent anpackt und die Lohnnebenkosten spürbar senkt. An der angekündigten Steigerung des Rentenversicherungsbeitrags von 19,5 auf 19,9 Prozent zum 1. Januar 2007 sehe man, dass Notmaßnahmen wie die Vorverlegung der Fälligkeit die Sozialversicherung nicht stabilisieren können. "Buchungstricks ersetzen eben keine Reform", so der DEHOGA-Präsident.