Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA unterstützt Klagen gegen Rauchverbot

Verband: „Dies ist kein Nein zum Nichtraucherschutz“

(Berlin, 4. Oktober 2007) Im Interesse zahlreicher massiv betroffener Kneipen, Bars und Discotheken unterstützt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) den Gang zum Bundesverfassungsgericht. „Nach sorgfältiger Prüfung haben wir zusammen mit unseren Landesverbänden beschlossen, Verfassungsbeschwerden betroffener Gastronomen aus Baden-Württemberg und Niedersachsen zu unterstützen“, sagt Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes. Ein Gutachten bescheinigt einer Verfassungsbeschwerde gute Erfolgschancen.

Seit 1. August 2007 ist das Rauchen in Gaststätten in Baden-Württemberg und Niedersachsen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Unternehmer, die keine Möglichkeiten haben, Raucher-Nebenräume einzurichten, laufen dagegen Sturm. „Viele Gastronomen sind verärgert. Sie lehnen das Rauchverbot als staatliche Bevormundung gegenüber Unternehmern und Gästen ab und fürchten um ihre Existenz. Benachteiligt fühlen sich vor allem Einraumbetriebe, ob Kneipen oder Bars, in denen oft die Mehrzahl der Stammgäste Raucher sind“, berichtet Hartges.

Das Gutachten zu den Aussichten einer Verfassungsbeschwerde kommt zu dem Ergebnis, dass bei den Nichtraucherschutzgesetzen zumindest in Teilen verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Vor allem das Eigentumsrecht und das Recht auf Berufsfreiheit würden verletzt, so die renommierten Verfassungsrechtler Professor Rupert Scholz und Professor Christoph Moench von der Kanzlei Gleiss Lutz.

Die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin betont: „Unsere Klage ist kein Nein zum Nichtraucherschutz.“ Allerdings sei es auch Aufgabe des Verbandes, Mitgliedern, die vom Rauchverbot massiv wirtschaftlich betroffen seien, nämlich Besitzern von Einraumlokalen, Zigarrenlounges und Betreibern von Discotheken Unterstützung zu gewähren.

Sicher gebe es viele Restaurants und Cafés, die keine Probleme mit dem Rauchverbot hätten. „Wir können die Probleme der Kleinen und der Discotheken aber nicht ignorieren“, macht Hartges deutlich.

Der DEHOGA fordert deshalb für Einraumbetriebe die Möglichkeit der Kennzeichnung: „Wer keinen Raucherraum schaffen kann, soll selbst bestimmen können, ob er seinen Betrieb als Raucher- oder als Nichtraucherlokal am Markt positionieren will.“ In Spanien werde dieses Modell bereits angewandt und auch im benachbarten Österreich zeichne sich diese gesetzliche Kennzeichnungspflicht als Lösung ab.



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