Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42
info​[at]​dehoga.de, www.dehoga.de


DEHOGA vor dem Bundesverfassungsgericht: „Kneipen leiden unter Rauchverbot“

++ Existenzen gefährdet ++ Kein Nein zum Nichtraucherschutz ++

(Berlin, 11. Juni 2008) Am Mittwoch fand vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung zu den Klagen dreier Gastronomen gegen das Rauchverbot statt. Zwei der Beschwerde-führer, Uli Neu, Inhaber des Einraumgaststätte „Pfauen“ in Tübingen, sowie Wolfgang Wirsing und Patrick Geis, Gesellschafter der Discothek „Musikpark Heilbronn“, werden vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) unterstützt. „Bars, Kneipen und Discotheken, die keine Rauchernebenräume einrichten dürfen, sind die Verlierer der Landesnichtraucherschutzgesetze“, machte Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes vor dem Ersten Senat deutlich. Angesichts der existenziellen Betroffenheit der kleinen Einraumbetriebe plädiert der DEHOGA Bundesverband für eine bundesweit einheitliche Kennzeichnungspflicht. Außerdem sollten Discotheken, in allen Bundesländern das Recht erhalten, Rauchernebenräume einzurichten. Mit einer Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts wird noch im Juli 2008 gerechnet.

Der DEHOGA Bundesverband und sein Landesverband der DEHOGA Baden-Württemberg waren neben weiteren Experten in Karlsruhe als Sachverständige geladen. Vor den Richtern berichtete die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin über massive Umsatzverluste in der getränkegeprägten Gastronomie in Folge der Nichtraucherschutzgesetze: „Die Gäste kommen seltener, konsumieren weniger oder bleiben ganz weg. Alle durchgeführten Untersuchungen zeigen in der Summe die starke wirtschaftliche Betroffenheit der kleinen Kneipen, Bars und Discotheken, in denen oft die Mehrzahl der Stammgäste Raucher sind.“ Die Umsatzeinbußen von durchschnittlich 20 Prozent und mehr seien für viele dieser Betriebe existenzbedrohend. „Die Beschwerdeführer stehen stellvertretend für die flächendeckende Situation der Betriebe“, sagte Hartges.

Aus Sicht des DEHOGA stellt das Rauchverbot für Einraumbetriebe einen unverhältnismäßigen Eingriff des Staates in die unternehmerische Freiheit dar und verletzt die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte der Berufsfreiheit und des Eigentumsrechts.

Im Vorfeld der Anhörung hatte der DEHOGA bereits eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Rauchverbots abgegeben und auf die Ergebnisse verschiedener Umfragen – unter anderem des DEHOGA Bundesverbandes und seiner Landesverbände, der Industrie- und Handelskammern, der Verbände der Brauwirtschaft und des Getränkefachgroßhandels sowie des Marktforschungsinstitutes CHD Expert – verwiesen. Brauereien und Getränkefachgroßhandel berichteten zwischenzeitlich von 20 bis 25 Prozent Einbußen beim Fassbierumsatz. Diese seien eindeutig auf die Rauchverbotsgesetze zurückzuführen.
 
„Unsere Klagen sind kein Nein zum Nichtraucherschutz“, betonte Hartges. „Jedoch sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Rechtsposition unserer Mitglieder, die teilweise existenziell betroffen sind, vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.“


Ansprechpartnerin:                    DOWNLOAD dieser Pressemitteilung 

Stefanie Heckel
Pressesprecherin
DEHOGA Bundesverband
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-32
Fax 030/72 62 52-42
Mobil 0171/4 44 13 63
heckel​[at]​dehoga.de
www.dehoga.de