Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zur Mehrwegangebotspflicht

Anlässlich einer Anfrage der dpa teilte der DEHOGA mit:

30.01.2023

Wie ist die Umsetzung angelaufen?

Nicht wenige Betriebe haben bereits in vergangenen Jahren Einwegartikel vermieden und Alternativen zu Plastikprodukten eingesetzt.

Die neue gesetzliche Verpflichtung, dass Unternehmen bei der Verwendung von sogenannten „Einwegkunststofflebensmittelverpackungen“ oder „Einweggetränkebechern“ alternativ eine Mehrwegvariante anbieten müssen, ist mit viel Aufwand und Kosten verbunden.

Bei Erfüllung der rechtlichen Vorgaben versuchen die Betriebe möglichst anbieter- und kundenfreundliche Lösungen zu finden. Nach unserer Beobachtung entwickelt sich aber der Markt von Unternehmen, die Mehrweggeschirr und -systeme für die Gastronomie anbieten und bei denen gastronomische Betriebe für ihren Betrieb geeignetes Mehrweggeschirr bzw. geeignete Mehrweglösungen wählen können, derzeit noch.

Haben die Gastronomen Schwierigkeiten damit, oder profitieren manche auch, weil umweltbewusste Kunden und Kundinnen lieber zu ihnen kommen?

Die neue Mehrwegangebotspflicht ist für die Betriebe mit erheblichem organisatorischen und logistischen Aufwand verbunden. Um Lebensmittel in Mehrwegbehältnissen in hygienisch unbedenklicher Weise anbieten zu können, müssen von den Betrieben/Unternehmen auch die baulichen und technischen Voraussetzungen in der Verkaufsstätte (Imbiss, Restaurant, Café etc.) geschaffen werden. Dies alles ist mit neuen Kosten verbunden. Für die allermeisten unserer Betriebe bedeutet dies zusätzliche Belastungen in herausfordernder Zeit.

Wie hingegen die neuen Mehrwegangebote von den Gästen angenommen werden, muss sich zeigen. Noch registrieren unsere Betriebe offensichtlich keine nennenswert erhöhte Nachfrage.

Bedeuten die Regelungen nur höhere Belastungen oder zumindest mittelfristig vielleicht auch Einsparungen, weil weniger Einweggeschirr vorgehalten werden muss?

Ob es mittelfristig auch zu Einsparungen für die Betriebe kommt, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Einerseits muss ein Betrieb vielleicht weniger Einweggeschirr vorhalten, wodurch sich hierfür die Kosten für den Einkauf etc. reduzieren.

Andererseits muss der Betrieb aber ausreichend Mehrweggeschirr anschaffen sowie vor allem ein funktionierendes Rückgabesystem einrichten und aufrechterhalten, wodurch insbesondere Kosten für die hygienisch einwandfreie Reinigung des Mehrweggeschirrs anfallen. Zudem hält auch Mehrweggeschirr, das regelmäßig genutzt wird und sich im Umlauf befindet, nicht ewig und muss gegebenenfalls vom Betrieb ersetzt werden. Hierdurch entstehen dem Betrieb ebenfalls weitere Sachkosten.

Wie groß ist die Nachfrage bei den Kunden – greifen Viele nach wie vor zu Einwegverpackungen oder gibt es eine erkennbar steigende Mehrwegnachfrage?

Noch registrieren unsere Betriebe keine nennenswert erhöhte Mehrwegnachfrage (siehe oben, Frage 2).

Welche Mehrwegsysteme nutzen die Gastronomen?

Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten für die Gastronomie, Essen und Getränke in Mehrwegbehältnissen auszugeben. Im Wesentlichen sind dies: Die Nutzung eigener Mehrweggefäße des Gastronomiebetriebs ggf. auch im Verbund mit mehreren gastronomischen Betrieben, die Beteiligung des Betriebes an Mehrweg-Poolsystemen eines Dienstleisters sowie das Befüllen der von Gästen mitgebrachten Gefäße. Die Gastronomen können dabei die für ihren Betrieb passende/n Lösung/en grundsätzlich selbst wählen, allerdings eingeschränkt hinsichtlich der Befüllung kundeneigener Behälter.

Eine Empfehlung zu den unterschiedlichen Anbietern spricht der DEHOGA Bundesverband nicht aus. Die DEHOGA-Landesverbände bieten ihrerseits zum Teil Partnerschaften mit Vorteilen für DEHOGA-Mitglieder an.

Die Umsetzung dürfte in größeren Städten, wo bereits Mehrwegsysteme größerer Anbieter etabliert sind, besser in Gang kommen – oder gibt es keine regionalen Unterschiede?

Dazu liegen uns noch keine Zahlen vor.

Es mag sein, dass sich Poolsystem-Anbieter ihren Markt eher in größeren Städten suchen.

Für die Umsetzung der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht sind die Gastronomen jedoch nicht auf solche Anbieter angewiesen. So haben sie auch die Möglichkeit, ihren Gästen eigenes Mehrweggeschirr zur Verfügung zu stellen oder zusammen mit anderen Betrieben einen Verbund zu bilden. Kleine Betriebe dürfen auch nur die Befüllung von kundeneigenen Mehrwegbehältnissen anbieten.

Unterschiede können sich daraus ergeben, dass in größeren Städten die Nachfrage der Kunden größer ist und das Mitnahmegeschäft stärker verbreitet ist.

Abschließend verweisen wir gerne auf unsere Internetseite mit allen branchenrelevanten Informationen

https://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/mehrwegpflicht/