Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42
info​[at]​dehoga.de, www.dehoga.de


DEHOGA zur Mindestlohnentscheidung: Herausforderndes Ergebnis der unabhängigen Mindestlohnkommission

(Berlin, 27. Juni 2025) Der Mindestlohn soll zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen (+ 8,4 Prozent) und ein Jahr später auf 14,60 Euro (weitere +5,0 Prozent). Das entspricht einer Steigerung von insgesamt 13,9 Prozent. Zur Entscheidung der Mindestlohnkommission am heutigen Freitag erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband):

„Die Mindestlohnkommission hat mit der heutigen Entscheidung unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage ist, Kompromisse unter Würdigung der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Gesamtsituation zu erzielen. Es ist wichtig, dass die Sozialpartner gemeinsam eine von der Politik unabhängige Gesamtabwägung getroffen haben. Denn Löhne dürfen nicht Spielball der Politik sein. Damit sollte jetzt auch die politische Debatte beendet sein.

Gleichwohl stellt das Verhandlungsergebnis und die damit verbundenen deutlichen Personalkostensteigerungen unsere Branche mit 2,2 Millionen Beschäftigten vor große Herausforderungen.“

Zöllick ordnet die Auswirkungen für Hotellerie und Gastronomie ein: „Acht gültige regionale Tarifverträge werden so bereits im Jahr 2026 überholt und teilweise außer Kraft gesetzt. Das gesamte tarifliche Lohngefüge wird dadurch beeinflusst – ein Eingriff in die Tarifautonomie. Durch die Erhöhung in zwei Schritten wird die Belastung abgemildert und die Planbarkeit verbessert.“

Bereits seit 2022 sind die Arbeitskosten im Gastgewerbe um 34,4 Prozent gestiegen. 2024 war in der Branche das fünfte Jahr in Folge mit realen Umsatzverlusten – minus 13,0 Prozent gegenüber 2019. Auch der Start ins neue Jahr verlief schwach. „Sinkende Umsätze bei zugleich heftig steigenden Kosten – die wirtschaftliche Belastungsgrenze für die Betriebe ist vielerorts erreicht, sie stehen mit dem Rücken zur Wand“, sagt Zöllick und macht deutlich: „Umso wichtiger ist, dass die im Koalitionsvertrag und im Sofortprogramm der Regierung vereinbarten Entlastungen, insbesondere die 7% Mehrwertsteuer auf Essen, jetzt schnell gesetzlich umgesetzt werden.“