Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Discothekenbranche unterstützt Kampf gegen Freizeitlärm: Einführung des „DJ-Führerscheins” in Hessen

(Berlin, 18. Juli 2005) Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e. V. (BDT im DEHOGA Bundesverband) führte zusammen mit dem DEHOGA Hessen (Mitglied der Umweltallianz Hessen) sowie mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz den DJ-Führerschein in Hessen ein. Dieser bundesweite Sachkundenachweis wurde am 11. Juli 2005 in der Frankfurter Discothek CocoonClub an fast 100 Discjockeys vergeben, die an dieser Fortbildungsmaßnahme mit abschließender schriftlicher Prüfung erfolgreich teilgenommen haben. Weitere Seminartermine in vielen Städten Deutschlands, zum Beispiel in Hamburg, München oder NRW stehen bereits fest oder befinden sich in Planung.

Der Discothekenbesuch ist das beliebteste Freizeitvergnügen der Jugendlichen. Jährlich strömen etwa 100 Millionen Gäste in die über 2.500 Clubs und Discotheken. Mit dem DJ-Führerschein setzen sich der BDT im DEHOGA und das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz für mehr Aufmerksamkeit und Verantwortung im Umgang mit lauter Musik in der Discothekenbranche ein, erläutert Henning Franz, Präsident des BDT im DEHOGA, die Gründe für das Engagement des BDT.

Die zunehmende Anzahl freizeitbedingter Gehörschäden bei Kindern und Jugendlichen gibt Anlass zu großer Sorge. Eine Bewusstseinsänderung ist hier in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens dringend erforderlich, sagt Franz. Obwohl größere Gefahren von lautem Spielzeug, Silvesterknallern, Trillerpfeifen, Drucklufthupen in Fußballstadien oder lauten und oftmals über Stunden dauernden Musikkonsum über Walkmans, Autoradios oder Rockkonzerte ausgehen, stehen die Discothekenunternehmer in Deutschland zu ihrer Verantwortung für das Wohlergehen und die Gesundheit ihrer meist jugendlichen Gäste, so der BDT-Präsident weiter.

Im Fortbildungsseminar zum Erwerb des DJ-Führerscheins werden die Discjockeys die aufgrund eines fehlenden Berufsbildes keine speziellen Sachkenntnisse für ihre Berufsausübung nachweisen müssen nun über gesundheitliche Folgen lauter Musik, akustisch-technische Aspekte und haftungsrechtliche Tatbestände informiert.

Die Inhalte dieses Schulungsprogramms erarbeiteten Experten der Technischen Universität Berlin sowie Fachleute aus dem Bereich der Schallwirkungsforschung, berichtet Rechtsanwalt Stephan Büttner, Geschäftsführer des BDT im DEHOGA. Eigens für die Discothekenbranche wurde zusammen mit der Firma Monacor International ein spezieller Schallpegelmesser entwickelt, mit dem der Schallpegel auf der Tanzfläche kontinuierlich überwacht und aufgezeichnet werden kann. Ein spezielles Display zeigt dem DJ an, wenn er die Musiklautstärke in einen absolut gesundheitlich bedenklichen, roten Bereich fährt.

Der BDT im DEHOGA empfiehlt allen Discothekenunternehmern in Deutschland zukünftig nur noch DJs zu beschäftigen, die ihre Qualifikation durch den DJ-Führerschein nachweisen können. Somit würde jeder Discothekenunternehmer einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung eines gesundheitlich unverantwortlichen Umganges mit der Musiklautstärke leisten. Auch der Berufsverband Discjockeys (BVD) und die Techniker Krankenkasse Hessen unterstützen die Einführung des DJ-Führerscheins.

Deshalb wäre es wünschenswert, hebt Büttner hervor, wenn weitere Bundesländer dem guten Beispiel Hessen folgen und sich für entsprechende Seminarveranstaltungen zum DJ-Sachkundenachweis stark machen. Denn nur über eine umfassende Aufklärung über die Ursachen und vor allem die Folgen des Konsums von überlauter Musik ließe sich eine nachhaltige Bewusstseinsänderung bei den DJs erreichen. Die Qualifizierung von DJs sei auf jeden Fall etwaiger gesetzlicher Schallpegelbegrenzungen vorzuziehen.

Machen sich stark für den DJ-Führerschein in Hessen: BDT-Präsident Henning Franz mit dem Ministerialdirigent Edgar Freund, Hessisches Umweltministerium sowie Clauss Tiemeyer, Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes Hessen e.V. (v.l.).



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