Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


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Erbschaftsteuer: Mittelstand sieht Nachbesserungsbedarf

Vereinzelt erhobenen Forderungen nach einer Ausweitung des Aufkommens aus der Erbschaftsteuer erteilt die AG Mittelstand eine klare Absage. Das Erfolgsmodell des deutschen Mittelstandes darf nicht gefährdet werden. Die Bundesregierung hat zwar in ihrem Kabinettsentwurf Vorschläge der Wirtschaft aufgenommen. Dennoch sieht die AG Mittelstand weiteren Änderungsbedarf, um die Übertragung mittelständischer Unternehmen auf die nächste Generation nicht zu behindern.

Der Kreis der Steuerpflichtigen, die im Gegenzug für eine Verschonung die Lohnsummenregelung einhalten müssen, wird immer noch zu massiv und über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgehend ausgeweitet. Um die Auswirkungen zu begrenzen, sollte die Zahl der Beschäftigten bei der Nichtaufgriffsgrenze angehoben werden. Damit wird unnötiger zusätzlicher Bürokratieaufwand bei Steuerpflichtigen und bei der Finanzverwaltung vermieden. Zusätzlich sollten Teilzeitarbeitskräfte bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl nur anteilig berücksichtigt werden, damit Betriebe, die statt weniger Vollzeitarbeitnehmer eine Mehrzahl von festangestellten Teilzeitkräften beschäftigen, nicht ohne sachlichen Grund benachteiligt werden.

Bei der Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen sollte eine rechtssichere und an den Bedürfnissen der Unternehmen orientierte Regelung geschaffen werden. Die jetzt von 20 auf 26 Millionen Euro korrigierte Grenze zur Definition von Großvermögen ist weiterhin zu gering. Positiv ist, dass qualitative Merkmale zumindest bei der Bestimmung von Großerwerben berücksichtigt werden sollen. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung bestimmter gesellschaftsrechtlicher Bindungen sind jedoch noch nicht praxistauglich. Das gilt auch für die geforderten Bindungsfristen von insgesamt 40 Jahren (10 Jahre vor und 30 Jahre nach der Übertragung): Dieser Zeitraum ist völlig unverhältnismäßig und muss deutlich verkürzt werden, z.B. im Einklang mit den jetzt bekannten Haltefristen von 5 bzw. 7 Jahren.

Die in der Verschonungsbedarfsprüfung vorgenommene Einbeziehung des Privatvermögens führt zu einer doppelten Belastung dieses Vermögens der Erben. Stattdessen müssten die von der Wirtschaft vorgeschlagenen Kriterien zur Bindung des Kapitals und der Liquidität im Unternehmen als Voraussetzung der Verschonung von der Erbschaftsteuer anerkannt werden. Hierdurch wird der Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze sichergestellt. Ein darüber hinausgehender Zugriff auf das private Vermögen ist nicht systemgerecht.  

Dass die Politik das Problem einer nicht marktgerechten Bewertung von mittelständischen Unternehmen aufgegriffen hat, wird von der AG Mittelstand begrüßt. Wir plädieren dafür, parallel zu den Anpassungen des ErbStG notwendige Änderungen im BewG vorzunehmen. Letztlich würde auch so eine Umsetzung von einfachen Verschonungsregelungen möglich.

Die AG Mittelstand erwartet eine erneute Prüfung der Bedingungen. Es gilt, bei anstehenden Generationswechseln den Fortbestand unserer familiengeprägten, nachhaltig arbeitenden mittelständischen Unternehmen und deren Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.

Zu den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zählen der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Handelsverband Deutschland (HDE), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV.

Weiterführende Informationen: www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de

Ansprechpartner bei den Verbänden:

Bundesverband der Freien Berufe (BFB)

Petra Kleining
Reinhardtstr. 34
10117 Berlin
Tel.: 030/28444439
Internet: www.freie-berufe.de

 

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA)

André Schwarz
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Tel.: 030/5 90 09 95 21
Internet: www.bga.de

 

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Tel.: 030/20 21 13 20
Internet: www.bvr.de

 

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband)

Christopher Lück
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Tel.: 030/72 62 52 32
Internet: www.dehoga.de

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Thomas Renner
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030/20 30 81 607
Internet: www.dihk.de

 

Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)

Stefan Marotzke
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Tel.: 030/20 22 51 15
Internet: www.dsgv.de

 

Deutscher Raiffeisenverband e. V. (DRV)

Monika Windbergs
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel.: 030/85 62 14 430
Internet: www.raiffeisen.de

 

Handelsverband Deutschland (HDE)

Kai Falk
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Tel.: 030/72 62 50 60
Internet: www.einzelhandel.de

 

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Alexander Legowski
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Tel.: 030/2 06 19 370
Internet: www.zdh.de

 

DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV

Michaela Helmrich
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Tel.: 030/59 00 99 661
Internet: www.mittelstandsverbund.de


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