Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


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Fußball-EM und Olympische Spiele 2004

DEHOGA: Kein Foulspiel gegen Urheber

- Vor dem Anpfiff GEMA-Anmeldung für Fernseher nicht vergessen
- Verbandsmitglieder zahlen weniger

(Berlin, 26. Mai 2004) Am 12. Juni fällt der Anstoß zur Fußball-Europameisterschaft 2004 in Portugal, weitere hochkarätige Sportereignisse wie die Olympischen Spiele in Athen schließen sich an. Sport und Gastronomie – diese Kombination wird immer beliebter, denn sie begeistert und bindet die Gäste und verspricht gute Umsätze. Alle Hoteliers und Gastronomen, die im Sport-Sommer 2004 mit Übertragungen in öffentlichen Räumen, wie Lobbys, Bars, Restaurants oder Gasträumen auf der Gewinnerseite stehen wollen, weist der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) jetzt in Berlin darauf hin, dass sie ihre Fernseher bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion anmelden müssen. In einigen Bundesländern wird die GEMA hierzu unterstützend entsprechende Vordrucke versenden.

Um kein Eigentor zu kassieren, ist die GEMA-Anmeldung unbedingt erforderlich. Denn den Urhebern an den übertragenen Musikwerken wie den Nationalhymnen, der Umrahmungsmusik bei den Sportdarbietungen oder bei der Werbung stehen Urheberrechte zu. Gleiches gilt für die Wortbeiträge der Kommentatoren und Reporter.

Die Anmeldeverpflichtung besteht natürlich nur für Fernseher, für die bisher noch kein GEMA-Vertrag über die Wiedergabe von Fernsehsendungen abgeschlossen wurde.

Verbandsmitglieder zahlen weniger: Der DEHOGA Bundesverband hat mit der GEMA einen günstigen Pauschaltarif für die Zeit vom 12. Juni bis
29. August 2004 in Höhe von 25,68 Euro brutto je TV oder 51,36 Euro brutto je Leinwand (Großbildprojektion) ausgehandelt.

Betriebe in Hotellerie und Gastronomie, die nicht Mitglied im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband sind, zahlen hingegen 32,10 Euro je TV oder 64,20 Euro je Leinwand (Großbildprojektion).

Darüber hinausgehende Nachlässe können Verbandsmitglieder auf Anfrage bei der GEMA erhalten, wenn ein regulärer Vertrag über die Wiedergabe von Fern-sehsendungen (Mindestlaufzeit 1 Monat) abgeschlossen wird und für den gleichen Raum bereits ein GEMA-Vertrag (zum Beispiel über Tonträgermusik) besteht.

Gastronomen und Hoteliers, die Foul gegen die Urheber spielen und ihren extra für die Fußball-WM, für die Olympischen Spiele oder für ein sonstiges Sportereignis aufgestellten Fernseher nicht anmelden, drohen Schadenersatzansprüche seitens der GEMA in doppelter Höhe.
Gerade in diesem Jahr ist das Angebot von Sportübertragungen im Fernsehen be-sonders groß und bietet Hoteliers und Gastronomen die Möglichkeit, sich mit Live-Übertragungen als innovative und serviceorientierte Gastgeber zu präsentieren.

Die Termine wichtiger Sportübertragungen vom 12. Juni bis zum 29. August 2004 auf einen Blic

12. Juni bis 4. Juli Fußball EM in Portugal
13. Juni Formel 1 GP Kanada
20. Juni Formel 1 GP USA
21. Juni bis 4. Juli Tennis Wimbledon
3. Juli bis 25. Juli Tour de France
4. Juli Formel 1 GP Frankreich
11. JuliFormel 1 GP Großbritannien
25. Juli Formel 1 GP Deutschland
 7. August Beginn Fußball Bundesliga
13. bis 29. August  Olympische Spiele
15. August  Formel 1 GP Ungarn
29. August  Formel 1 GP Belgien