Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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DEHOGA-Geschäftsführer Jürgen Benad zu All-you-can-eat-Angeboten in Deutschland

Anlässlich einer Anfrage des SPIEGELs teilte der DEHOGA mit:

08.02.2023 - Presseberichten zufolge gibt es in der Tat einige Restaurants, die von ihren Gästen eine „Restegebühr“ oder „Strafgebühr“ für nicht aufgegessenes Essen verlangen. Dabei handelt es sich unserer Kenntnis nach immer um „All-you-can-eat-Restaurants“ bzw. Buffetangebote, bei denen der Gast selbst darüber entscheidet, was er sich nimmt und wie viel davon. Grundsätzlich ist das rechtlich nicht zu beanstanden, da es dem Wirt im Rahmen seiner Vertragsfreiheit gestattet ist, sein Angebot an den Gast entsprechend zu gestalten. Wichtig ist die transparente Kommunikation, also ein entsprechender Hinweis des Gastgebers an seine Gäste. Etwas anderes ist es natürlich, wenn der Gast nicht aufisst, weil das Essen mangelhaft ist (kalt, versalzen, Fleisch nicht durchgebraten etc.). Uns ist das Phänomen lediglich als Einzelfälle bekannt. Es gibt keinen generellen Trend in der Branche. Vor allen Dingen ist dieses Vorgehen im À-la-carte-Bereich nicht vorstellbar. Gleichwohl können wir natürlich festhalten, dass Verbraucher wie Unternehmer zunehmend sensibilisiert sind für alle Aspekte zum Thema Nachhaltigkeit. Dazu gehört auch ein verantwortungsvoller Umgang mit wertvollen Ressourcen wie Lebensmittel. So engagiert sich der DEHOGA dazu bereits seit Jahren in verschiedenen Projekten und Initiativen. Verlinkung auf https://www.dehoga-bundesverband.de/ueber-uns/umwelt-und-nachhaltigkeit/

Fakt ist: Das Thema Lebensmittelverschwendung geht alle an und jeder kann etwas dagegen tun.

Hier geht es zum Artike: https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/essen-gehen-teller-beim-all-you-can-eat-restaurant-nicht-leer-strafgebuehr-a-ad6594ef-d3b8-48cd-aa3f-3f9fe39d238b