Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42
info[at]dehoga.de, www.dehoga.de
Deshalb stößt der Vorschlag einiger Ministerpräsidenten, den Gebührendurst von ARD und ZDF auf Kosten der Hotelbetriebe mit mehr als 50 Zimmern zu stillen, weiterhin auf massiven Widerstand des gesamten Beherbergungsgewerbes.
Die Aufteilung der Hotellerie in Größenklassen unter und über 50 Zimmer, wie sie einigen Länderchefs als Grundlage für die zukünftige Festlegung der TV-Gebühren in Gästezimmern vorschwebt, ist völlig willkürlich, nicht sinnvoll begründbar und verfassungsrechtlich höchst bedenklich, kommentiert Fritz Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA) die am Montag bekannt gemachten Überlegungen einer kleinen Ministerpräsidentenrunde.
Die Auswirkungen der vorgesehenen Streichung der Hotelpauschale für Betriebe über 50 Zimmer wären nach Auffassung des Hotelverbandes gravierend, gerade auch für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hotellerie in Deutschland. Nach Berechnungen des Verbandes entstünden der Branche allein durch die teilweise Streichung der 50-Prozent-Regelung jährliche Mehrbelastungen in Höhe von 25 Millionen Euro was einer Steigerung von 38,2 Prozent entspricht.
Die Annahme, mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung den Mittelstand zu schonen, ist abwegig, stellt Dreesen weiter fest. Mein eigenes Hotel ist mit 74 Gästezimmern ein lupenreiner Mittelstandsbetrieb. Er müsste mit einer Gebührenerhöhung von jährlich 7.935 Euro rechnen, die einfach nicht zu verkraften wäre, zumal der Wettbewerb beinhart und die Hotelkonjunktur nach wie vor äußerst schwierig ist.
Der Hotelverband verweist darauf, dass die geplante Mehrbelastung der Hotellerie den deutschen Gebührenzahler im Gegenzug nur um 0,04 Euro entlasten würde. Der Nutzen für die Allgemeinheit sei also minimal, der Schaden für die Hotelbranche dagegen immens.