Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Hotellerie kämpft weiter gegen Matratzen-Maut

Urteile zur „Kultur- und Tourismusförderabgabe“ in Bingen und Trier

(Berlin, 6. Juni 2011) Mit Unverständnis reagierten der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) auf die am Freitag veröffentlichten Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Das Gericht hatte überraschenderweise die in Bingen und Trier erhobene „Kultur- und Tourismusförderabgabe“ für rechtmäßig erklärt. Damit widersprachen die Koblenzer Richter dem Ergebnis mehrerer voneinander unabhängiger Rechtsgutachten, wonach die Erhebung so genannter kommunaler Bettensteuern verfassungswidrig sei. Mit Blick auf die grundsätzliche Bedeutung der Urteile über die Grenzen von Rheinland-Pfalz und der Hotellerie hinaus, halten es die Verbände für unverzichtbar, eine höchst-richterliche Klärung herbeizuführen. Sie gehen davon aus, dass Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt wird und die Urteile damit keine Rechtskraft erlangen.

Die Kultur- und Tourismusförderabgabe sei unabhängig von ihrer Bezeichnung als örtliche Aufwandsteuer zu qualifizieren, zu deren Erhebung das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz ermächtige, hatte das  Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz geurteilt. Das gelte sowohl für  Übernachtungen von Touristen als auch für alle beruflich veranlassten Aufenthalte. Nach Auffassung der Verbände bleiben Bettensteuern unverhältnismäßig, ungerecht, bürokratisch und verfassungswidrig.



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