Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42
info[at]dehoga.de, www.dehoga.de
(Berlin, 13. April 2011) Die von der Europäischen Kommission vorgelegte Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte hält der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) für nicht praxistauglich. „Verbraucherschutz muss sich an der Realität orientieren. Die Anforderungen der EU sind völlig praxisfern und tragen nicht dazu bei, den Verbraucherschutz in Europa zu erhöhen, sondern sorgen nur für mehr Kosten und mehr Bürokratie“, kritisiert DEHOGA-Präsident Ernst Fischer mit Blick auf die heutige Anhörung zur EU-Richtlinie im Bundesjustizministerium. Der DEHOGA fordert die Beibehaltung der bestehenden Regelungen. „Die derzeitigen Ausnahmen für Fernabsatzverträge in Hotellerie und Gastronomie gibt es aus guten Gründen. Sie müssen auch weiterhin gelten“, so Fischer. Zudem lehnt der DEHOGA Bundesverband die so genannte Buttonlösung zum Schutz vor Abo-Fallen im Internet ab. Hier gebe es kein Regelungsdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit.
Zur Harmonisierung der Verbraucherrechte in den EU-Mitgliedstaaten hatte die Europäische Kommission 2008 einen Entwurf für eine neue Richtlinie erarbeitet. Diese betrifft unter anderem Verträge, die per Telefon, Internet oder Fax geschlossen werden, so genannte Fernabsatzverträge. Der DEHOGA Bundesverband unterstützt das Anliegen der Politik, den Verbraucherschutz in diesem Bereich dem technischen Fortschritt anzupassen. Doch die jetzt diskutierten Pläne schießen nach Ansicht des Verbandes weit über das Ziel hinaus:
„Bei Hotelreservierungen oder Pizzabestellungen per Internet oder Telefon soll ein Vertrag erst dann zustande kommen, wenn dem Kunden vorher alle Informationen zum Vertragspartner, zu den Leistungen und Preisen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden“, erklärt Fischer. „Das würde bedeuten, dass der Hotelier oder Gastronom jede Bestellung, und sei sie noch so gering, zunächst einmal dem Gast auf Papier, USB-Stick oder auf einer CD-Rom mit den entsprechenden Angaben schriftlich bestätigen müsste. Das ist in unserer Branche, wo kurzfristig abgeschlossene Verträge üblich sind, schlichtweg nicht umsetzbar“, macht der DEHOGA-Präsident deutlich.
„Selbstverständlich müssen die Anliegen des Verbraucherschutzes ernst genommen werden. Doch dürfen gesetzliche Regelungen bestehende Geschäftsabläufe nicht konterkarieren. Bei einer telefonischen Pizzabestellung erwartet der Kunde eine schnelle Auslieferung und nicht die elektronische Übermittlung umfangreicher AGB.“
Darüber hinaus warnt Fischer vor der so genannten Buttonlösung im Internet. Danach soll auf jeder Internetseite, auf der ein entgeltlicher Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, ein Extra-Feld (Button) eingeblendet werden, mit dem der Verbraucher noch einmal bestätigen muss, dass er Preis und Vertragslaufzeit auch tatsächlich zur Kenntnis genommen habe. Die Regelungen sollen Verbraucher vor Online-Abofallen mit ihren angeblich kostenfreien Angeboten schützen.
„Solche Konstellationen betreffen in keinem Fall Beherbergungs- oder Restaurantverträge. Für die vielen kleinen und mittelständischen Familienbetriebe unserer Branche stellen diese Anforderungen unverhältnismäßige Hürden dar. Sämtliche Internetauftritte müssten neu gestaltet und programmiert werden. Buttonlösungen helfen nicht weiter und treffen die Falschen“, sagt Fischer.