Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


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Neue Informationskategorie für barrierefreies Reisen in Deutschland

Ergänzung der Zielvereinbarung Barrierefreiheit

(Berlin, 20. September 2010) Mobilitätseingeschränkte Menschen können sich in Zukunft noch besser über das touristische Angebot informieren. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben gemeinsam mit dem Sozialverband VdK Deutschland, der BAG Selbsthilfe, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dem Deutschen Gehörlosenbund und der Interessenvertretung  Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL) ihre seit 2005 bestehende „Zielvereinbarung zur Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie“ weiterentwickelt und eine neue Informationskategorie geschaffen. Die Kategorie „A-i“ gilt für Hotels und Restaurants, die auf bestimmte Bedürfnisse von gehbehinderten Gästen eingestellt sind, ohne die strengen Kriterien der Zielvereinbarung komplett zu erfüllen.

Fünf Jahre Erfahrung mit der Zielvereinbarung haben gezeigt, dass ein Bedarf nach Nutzung und Darstellung eines in Teilen barrierefreien Angebots besteht. Die Einführung der Kategorie „A-i“  wobei das „i“ für „Information“ steht, trägt diesem Anliegen Rechnung. Viele gehbehinderte Gäste, insbesondere solche, die nur zeitweise auf einen nicht-motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind, benötigen keine vollständige Barrierefreiheit, um auf Reisen zurechtzukommen. Basisanforderung für „A-i“ ist danach lediglich, dass alle für die Nutzung durch Gäste erforderlichen Zugänge zum und im Gebäude über maximal eine Stufe zu erreichen sind. Durchgänge und Engstellen müssen eine Mindestbreite von 70 cm aufweisen. Das Angebot wird über ein entsprechendes Piktogramm dargestellt. Alle Abweichungen von den übrigen Standards der Zielvereinbarung sind gut zugänglich zu dokumentieren. Verantwortlich dafür ist der Verwender des Piktogramms.

Das vielbeachtete Abkommen der genannten Wirtschafts- und Sozialverbände ist bundesweit die erste und nach wie vor einzige branchenweite Zielvereinbarung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie können danach mit Hilfe verschiedener Piktogramme für die unterschiedlichen Behinderungsarten ihr barrierefreies Angebot präsentieren. Die Zielvereinbarung sorgt für Klarheit und erleichtert den Gästen die Orientierung beim barrierefreien Reisen.

Die Zielvereinbarungspartner hoffen, mit dieser ersten Weiterentwicklung das Thema Barrierefreiheit für eine noch größere Zahl gastgewerblicher Unternehmen sowie touristischer Städte und Regionen attraktiver zu machen. Gleichzeitig wird der für den Nutzer entscheidende Aspekt der Transparenz und Zuverlässigkeit von Kennzeichnungen gewahrt.

„Die Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Piktogramme und Zertifizierungen ohne eindeutig definierte Standards erfüllt uns mit Sorge“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland. „Verlässlichkeit ist für behinderte Reisende elementar wichtig. Daher begrüßen wir Maßnahmen von Tourismusvermarktern und -verbänden, das bestehende System der Selbstauskunft nach Möglichkeit durch Überprüfungen zu ergänzen.“

Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, erklärt: „Über Hotellerie und Gastronomie hinaus laden wir alle touristischen Anbieter herzlich ein, die Piktogramme nach Rücksprache mit den Zielvereinbarungspartnern auch für ihre  Angebote zu nutzen – vorausgesetzt natürlich die Standards sind übertragbar. Gerade beim Thema Barrierefreiheit ist Tourismusmarketing aus einem Guss ein Gewinn für alle.“ Fischer ist sicher, dass barrierefreie Angebote Unternehmen wie Regionen helfen können, sich langfristig erfolgreicher zu positionieren.

Der Impuls für die neue Kategorie im Rahmen der Zielvereinbarung  stammt von der Tourismus Marketinggesellschaft des Landes Brandenburg. Auch im Tourismusmarketing Baden-Württembergs wird das „A-i“ in Absprache mit den Zielvereinbarungspartnern bereits seit Anfang 2009 mit Erfolg eingesetzt.

Für Oktober 2010 erwarten die Zielvereinbarungspartner die Veröffentlichung der neuen DIN 18040 zum barrierefreien Bauen, über die nach jahrelanger Diskussion nunmehr Einigkeit besteht. Im Zuge der dann erforderlichen Aktualisierung der Zielvereinbarung sollen auch weitere i-Kategorien für die anderen Behinderungsarten erarbeitet werden.