Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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(Berlin, 8. Oktober 2004) Laut Beschluss der Ministerpräsidenten der Bundesländer Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom heutigen Feitag in Berlin werden Hotels mit mehr als 50 Zimmern ab dem 1. April 2005 mit 75 Prozent der Rundfunkgebühren zur Kasse gebeten, um den Gebührendurst der Öffentlich-Rechtlichen zu stillen. Für Häuser mit weniger als 50 Zimmern bleibt die bisherige 50-Prozent-Regelung bestehen.
Auch wenn im Vorfeld der Beratungen die komplette Abschaffung der sogenannten Hotelpauschale zur Diskussion gestanden hat, zeigen sich der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) über diesen faulen Kompromiss der Länderchefs enttäuscht.
Es gibt keinen sachlichen Grund, in dieser Angelegenheit mit zweierlei Maß zu messen. Die Überzahl der Mittelstandsbetriebe, die in großen Teilen über mehr als 50 Zimmer verfügen, werden somit zukünftig mit mehreren Tausend Euro pro Jahr noch weiter in die Knie gezwungen, so Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes.
Fritz Georg Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland, ergänzt: Der Beschluss der Ministerpräsidenten gefährdet die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hotellerie in Deutschland massiv und setzt leichtfertig Arbeits- und Ausbildungsplätze aufs Spiel.
Der Hotelverband Deutschland und der DEHOGA Bundesverband stufen den Entschluss der Ministerpräsidenten überdies als verfassungsrechtlich höchst bedenklich ein und behalten sich rechtliche Schritte gegen die gefundene Regelung vor.
Beide Branchenverbände fordern darüber hinaus, bei der Ermittlung der Gebühren zukünftig eine Grundlage zu finden, bei der nur für das gezahlt wird, was auch tatsächlich in Anspruch genommen wird. Das gesamte Gebührensystem gehöre auf den Prüfstand und brauche eine Generalüberholung. Es sei ein Ding der Unmöglichkeit, dass bei einer durchschnittlichen Auslastung der Hotellerie von 40 Prozent der Gebührenzähler auch für die Apparate in den leeren Zimmern laufe. Dies gelte auch für viele andere private, wirtschaftliche und öffentliche Bereiche.