Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit: Hände weg von den steuerfreien Zuschlägen

(Berlin, 1. September 2005) "Die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge muss erhalten bleiben", forderte Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), am Donnerstag in Berlin. "Die Zuschläge sind keine Subventionen, sondern Investitionen in Arbeitsplätze. Hotellerie und Gastronomie dürften nicht zu den Verlierern einer Großen Steuerreform werden.

Es sei alles andere als ein Privileg, dann zu arbeiten und eine Dienstleistung zu erbringen, wenn andere frei haben. "Die steuerfreien Zuschläge sind Motivation für die Mitarbeiter. Solange es in Deutschland nicht für alle selbstverständlich ist, sonntags, feiertags und nachts zu arbeiten, bedarf es dieses staatlichen Anreizes", betonte Fischer.

Nach Plänen der CDU/CSU sollen die steuerfreien Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit stufenweise gestrichen werden. Laut einem Berechnungsbeispiel des DEHOGA Bundesverbandes hätte ein Arbeitnehmer bei einem Grundfreibetrag von 8.000,00 Euro, einem Arbeitnehmerfreibetrag von zusätzlich 1.000,00 Euro und einem Eingangssteuersatz von 12 Prozent bei einem Ausgangsbrutto von 1.535,64 Euro dann nur noch ein Netto von 1.102,96 Euro, was einer effektiven Gehaltskürzung um 8,72 Prozent entspricht.

"Um auch künftig auf leistungsbereite und engagierte Fachkräfte zurückgreifen zu können, werden die Unternehmer unserer Branche nicht umhinkommen, diesen Nettoverlust für die Mitarbeiter auszugleichen", so der DEHOGA-Präsident. "Der Wegfall der Steuerfreiheit würde in Hotellerie und Gastronomie zu dramatischen Personalkostensteigerungen führen, die Sozialversicherungsbeiträge erhöhten sich signifikant. Das ist das genaue Gegenteil einer Entlastung des Faktors Arbeit."

Fischer fügte hinzu: "Selbstverständlich begrüßen wir Reformvorschläge, die auf eine Vereinfachung des Steuersystems zielen und eine Nettoentlastung für alle beinhalten. Aber nur dann, wenn auch sichergestellt ist, dass eine Nettoentlastung für Unternehmen wie Beschäftigte in unserer Branche für die Leistungsträger in Hotellerie und Gastronomie stattfindet."



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