Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Urheberrechtliche Forderungen der VG Media auf dem gerichtlichen Prüfstand

DEHOGA führt Musterverfahren

(Berlin, 20. Juli 2005) Der DEHOGA Bundesverband lässt die Forderungen der VG Media für die Kabelweitersendung in Beherbergungsbetrieben aufgrund neuer Erkenntnisse in einem Musterverfahren gerichtlich überprüfen. Durch eine schriftliche Vereinbarung mit dem DEHOGA hat sich die VG Media bei erfolgreichem Ausgang des Verfahrens verpflichtet, die geleisteten Zahlungen den vom Musterverfahren betroffenen DEHOGA-Mitgliedern zu erstatten.

Bis zur abschließenden rechtlichen Klärung empfiehlt der Verband seinen Mitgliedern, weiterhin Nutzungsverträge mit der VG Media abzuschließen und Zahlungen zu leisten. Andernfalls droht den Hoteliers eine Unterlassungsverfügung der VG Media und somit ein Ausstrahlungsverbot von fast 30 privaten Fernsehsendern wie zum Beispiel RTL, Sat1, Pro7, Kabel1.

Erst vor kurzem erhielt der DEHOGA Bundesverband konkrete Hinweise, die Zweifel an der Forderung der VG Media gegenüber den Beherbergungsbetrieben aufwerfen, die ihre Programmsignale im Gegensatz zum Satellitenempfang per Kabel ins Haus geliefert bekommen. Insbesondere könnte es sein, dass die Ansprüche gegen Beherbergungsbetriebe bereits durch Verträge zwischen der VG Media und Kabelnetzbetreibern abgegolten sind.

Diese neuen Erkenntnisse nimmt der DEHOGA Bundesverband zum Anlass, die Forderungen der VG Media in einem Musterverfahren gerichtlich klären zu lassen. Dabei wird der Vertrag zwischen VG Media und den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, iesy, ish und Kabel BW zu Grunde gelegt. Sollte sich der Hotelier nicht sicher sein, ob sein Haus in den Anwendungsbereich dieser Anbieter fällt, sollte er direkt bei seinem Kabelnetzbetreiber nachfragen.

Der DEHOGA Bundesverband wird darüber hinaus keine Möglichkeit ungenutzt lassen, die Ausuferung der urheberrechtlichen Belastungen für Fernsehen im Hotel gegenüber der Politik darzulegen und gesetzgeberische Änderungen einzufordern.



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