Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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(Berlin, 9. Juni 2010) Die Umstellung auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ist aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich richtig. Allerdings ist es falsch, neben den Nutzern auch Betriebe in die Beitragspflicht einzubeziehen. Keinesfalls darf es durch das neue Modell zu zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen kommen.
Die Wirtschaft hat sich in der Vergangenheit für die Umstellung auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag eingesetzt. Damit können künftig Nachforschungen der GEZ zu Anzahl und Art der Empfangsgeräte entfallen. Allerdings sollte der Beitrag nur an den Haushalten anknüpfen. Denn Rundfunknutzer können letztlich nur die einzelnen Bürger sein. Daher wäre es konsequent gewesen, die Unternehmen bzw. Betriebsstätten von der Zahlungspflicht auszunehmen. Denn die Mitarbeiter in den Betrieben entrichten bereits als Bürger einen Rundfunkbeitrag.
Wenn die Politik aber weiterhin die Wirtschaft mit Rundfunkbeiträgen belasten will, darf dies zumindest nicht über den bisherigen Anteil an Beitragsaufkommen hinaus geschehen. Insbesondere weil sich die geplante Beitragserhebung nicht auf das Unternehmen, sondern auf jede einzelne Betriebsstätte beziehen soll, drohen höhere Belastungen für die Wirtschaft. Bei der konkreten Ausgestaltung einer Beitragsstaffel für Betriebsstätten ist zudem darauf zu achten, dass es nicht zu untragbaren Belastungen für einzelne Unternehmensgruppen kommt.
Aus diesen Gründen muss der Staatsvertrag in jedem Fall ein Beitragsmoratorium enthalten, um umstellungsbedingte Zusatzlasten zu vermeiden. Denn der geplante Betriebsstättenbeitrag darf nicht zur Schließung von Finanzierungslücken genutzt werden. Vielmehr muss die Reform des Beitragssystems verbunden werden mit einem höheren Konsolidierungsdruck in Richtung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, die sich der gesamtstaatlichen Aufgabe der Haushaltskonsolidierung nicht verschließen dürfen. Erforderlich ist daher eine klare Feststellung der Politik, dass sie auf mittelfristige Sicht eine Anhebung der Beiträge ausschließt.