Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42
info​[at]​dehoga.de, www.dehoga.de


Zur DEHOGA-Jahrespressekonferenz:

DEHOGA: Aufschwung stabilisieren

Mehrwertsteuersenkung löst Investitionswelle aus / Nein zu Bettensteuern / Planungssicherheit gefordert / Schluss mit den Widersprüchen bei der Mehrwertsteuer: Einheitlicher reduzierter Satz für Lebensmittel überfällig

(Berlin, 25. Mai 2011) Der Aufschwung in Deutschland stimmt das Gastgewerbe zuversichtlich. Laut der aktuellen Konjunkturumfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) verbesserten sich sowohl die Lage im zurückliegenden Winterhalbjahr als auch die Erwartungen der Unternehmer für die laufende Sommersaison. „Der Investitions- und Beschäftigungsmotor Gastgewerbe ist angesprungen“, sagte DEHOGA-Präsident Ernst Fischer zur Vorstellung des Branchenberichtes am Mittwoch in Berlin. „Diese positive Entwicklung gilt es, zu stabilisieren und zu fördern.“ Für große Verunsicherung in der Branche sorgten die Debatte um die Mehrwertsteuersenkung für Hotels und die Diskussion um Bettensteuern. „Investitionen setzen Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen voraus“, erklärte Fischer und appellierte an die Politik, den gastgewerblichen Unternehmern Planungssicherheit zu geben. Der DEHOGA-Präsident forderte auf der Jahrespressekonferenz des Verbandes zudem ein Ende der massiven Wettbewerbsbenachteiligung der Gastronomie. „Die Widersprüche im geltenden Mehrwertsteuersystem sind allseits bekannt. Im Zuge einer Gesamtreform der Mehrwertsteuer müssen die bestehenden Benachteiligungen der Gastronomie beseitigt werden.“

Mehrwertsteuersenkung für Hotels macht Weg für Investitionen frei Mitverantwortlich für die Zuversicht in der Hotellerie ist die Senkung der Mehrwertsteuer für Übernachtungen zum 1. Januar 2010. „Die Mehrwertsteuersenkung hat das Preis-Leistungs-Verhältnis der Hotels in Deutschland weiter verbessert und damit die Wettbewerbsfähigkeit einer internationalen Branche gestärkt“, berichtete Fischer. „Trotz massiver öffentlicher Kritik haben die Hoteliers die finanziellen Spielräume für Investitionen in Mitarbeiter und Ausstattung genutzt. Die positiven Impulse der Maßnahme belegen sowohl die amtlichen Beschäftigungsdaten als auch die Ergebnisse der DEHOGA-Umfrage.“ 5.000 Betriebe hatten dem DEHOGA ihre detaillierten Maßnahmen aufgelistet. Danach wurden 860 Millionen Euro für Neuanschaffungen, Renovierungen und Modernisierungen ausgegeben und weit über 6.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.

Auch den Ergebnissen der Bundesagentur für Arbeit zufolge weist die Beschäftigungskurve der Hotels, Gasthöfe und Pensionen nach oben. „Während sich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft mit Stand 30. September 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 Prozent erhöhte, stieg der Wert in der Beherbergungsbranche um 2,5 Prozent. Das sind mehr als 6.500 neue Jobs – nur neun Monate nach Senkung der Mehrwertsteuer“, stellte Fischer fest. „Wenn das keine Wachstumsbeschleunigung ist, was ist es dann? Zugleich verwies der DEHOGA Präsident darauf, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Hotels in Europa nicht die Ausnahme, sondern die Regel sei: „Die Mehrwertsteuersenkung stellt endlich Steuergerechtigkeit mit den europäischen Kollegen her. In 24 von 27 EU-Staaten gelten mittlerweile ermäßigte Steuersätze – und das teilweise seit Jahrzehnten.“

Nein zu Bettensteuern

Vor diesem Hintergrund verfolgen die Hoteliers die anhaltende Debatte um die Mehrwertsteuersenkung als auch die Diskussion um kommunale Bettensteuern mit großer Sorge. Um die leeren Stadtkassen zu füllen, wird bereits in über zehn Städten in Deutschland eine Bettensteuer, auch Kultur- oder Tourismusförderabgabe genannt, erhoben. Das heißt, von jedem Übernachtungsgast soll von den Hotels ein bestimmter Prozentsatz vom Zimmerpreis oder ein fester Betrag an die Stadt abgeführt werden. „Bettensteuern stehen in krassem Widerspruch zur Steuergesetzgebung des Bundes“, hob Fischer hervor. „Es kann doch wohl nicht sein, dass der Bund und die Länder die Hoteliers aus guten Gründen entlasten, die Unternehmer Wort halten und investieren und die Kommunen im gleichen Atemzug die Hotels und unsere Gäste mit neuen Abgaben belasten.“ Inzwischen lägen vier Gutachten vor, die die Verfassungswidrigkeit von Bettensteuern belegen.

„Anstatt die Leistungsfähigkeit der Hotellerie zu stärken, die vor Ort Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft und dort ihre Steuern zahlt, schaden Bettensteuern dem lokalen Tourismus, weil Veranstaltungen und Übernachtungen in Nachbarstädte verlagert werden, die keine derartigen Abgaben erheben. Allein die Diskussion darüber verunsichert Unternehmer wie Gäste“, machte Fischer deutlich. „Investitionen setzen Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen voraus. Und die benötigen wir, um den Aufschwung in Deutschland zu stabilisieren.“

Mehrwertsteuer Gastronomie: Schluss mit den Widersprüchen

Der DEHOGA-Präsident bekräftigte zudem das langjährige Branchenanliegen nach Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie. „Die Widersprüche bei der Besteuerung von Speisen kann heute niemand mehr bestreiten. Oder wie ist es zu erklären, dass die Tütensuppe beim Discounter mit sieben Prozent steuerlich begünstigt wird, während für die frisch zubereitete Spargelcremesuppe in einem Restaurant satte 19 Prozent fällig werden?“, fragte Fischer und forderte im Zuge einer Gesamtreform des Mehrwertsteuersystems in Deutschland, die massiven Wettbewerbsnachteile der gastronomischen Betriebe zu beseitigen. „Die Gastronomie fordert keine Privilegierung, sondern Chancengleichheit mit den Bäckern, Metzgern und dem Lebensmitteleinzelhandel und eine gerechte Mehrwertsteuer für eine unglaublich arbeitsintensive Dienstleistungsbranche.“ Schließlich kämen in der Gastronomie auf den gleichen Umsatz sechs Mal mehr Beschäftigte als im Lebensmitteleinzelhandel.

„Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der zu erwartenden Bestätigung durch das Bundesfinanzministerium haben sich die Wettbewerbsnachteile der klassischen Gastronomie mit Bedienung noch verschärft“, führte Fischer aus. Wie in Luxemburg entschieden wurde, kann auch für Speisen an Imbissen und in Kinos der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent angewendet werden. „Einmal mehr wird deutlich, dass der einheitliche reduzierte Satz für Lebensmittel unabhängig von der Art der Zubereitung und vom Verzehrsort auch in Deutschland längst überfällig ist“, so Fischer abschließend.

HIER zum Download des Statements des DEHOGA-Präsidenten Ernst Fischer.



Downloads zu dieser Meldung