Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Die zeitlich befristete Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Restaurants stellte während der Corona-Pandemie eine branchenspezifische Unterstützungsleistung dar. Eine dauerhafte Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes scheint uns nicht geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der Branche zu stärken, da hiervon überwiegend die großen und umsatzstarken Betriebe profitieren - kleinere Betriebe mit geringen Umsätzen jedoch nur sehr eingeschränkt. Darüber hinaus ergeben sich bei der Anwendung eines dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf gastronomische Leistungen systematische Abgrenzungsschwierigkeiten in Bezug auf den Erwerb von Lebensmitteln im Einzelhandel, die zu Ungerechtigkeiten führen können. Auch müssen bei solch kostenintensiven Maßnahmen die sozialen Effekte berücksichtigt werden. In Bezug auf kulturelle Einrichtungen kann eine Prüfung der Anwendbarkeit des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes sinnvoll sein.
Die Bedeutung der Verlustverrechnung zur schnellen und unkomplizierten Liquiditätsversorgung von Unternehmen ist gerade in Krisenzeiten enorm. So haben wir GRÜNE zu Beginn der Pandemie als erste eine Verbesserung des Verlustrücktrags und auch eine unterjährige vorläufige Umsetzung gefordert. Konkret wollten wir erreichen, dass nicht nur die Höhe angepasst, sondern auch der Rücktragszeitraum für die Verluste aus den Pandemiejahren deutlich, auf maximal 4 Jahre, verlängert wird. Damit hätten wir auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, die vor der Pandemie keine Millionenüberschüsse erzielt haben, schnell und unbürokratisch helfen können.