Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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Die Entfristung des reduzierten Steuersatzes wäre eine geeignete Maßnahme und wurde von der AfD-Fraktion mehrfach gefordert. Die bisherige Regelung ist unlogisch und schafft ausschließlich bürokratischen Aufwand, den kein Bürger nachvollziehen kann.
Das gleiche gilt für die Einbeziehung der Getränke. Unterschiedliche Besteuerungssätze sind insbesondere vor dem Hintergrund der mit der Senkung verbunden Ziele, nicht sachgemäß.
Die AfD setzt sich grundsätzlich für eine Senkung der Mehrwertsteuer ein.
Die Wirtschaft sollte von politischen Entscheidungen und Belastungen befreit werden. Die AfD setzt sich daher grundsätzlich für eine merkliche Entlastung insbesondere der kleinen mittelständischen Unternehmen ein, zu denen auch die große Branche der Gastronomiebetriebe zählt.
Ich bin gegen Substanzsteuern und jede Form der Doppelbesteuerung.
Diese Möglichkeit sollte für 24 Monate eingeräumt werden. Kettenverträge sind auszuschließen.
Es gilt, eine Flexibilisierung der Arbeitswelt zu fördern. Die geringfügig Beschäftigten, die bereits 450 € verdienen, konnten seit 2013 allenfalls ihre Stunden-Zahl reduzieren, nicht aber ihren Nettoverdienst erhöhen. Dieser ist ohne Inflationsausgleich gedeckelt und von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Das muss sich ändern.
Unternehmen brauchen in der Rezession keine weiteren Regulierungen, die zu mehr existenzielle Schwierigkeiten, Belastungen und Insolvenzen führen.
Die Tarifautonomie ist für die soziale Marktwirtschaft ein im Grundgesetz angelegtes hohes Gut unserer freiheitlich – demokratischen Grundordnung und dementsprechend auch zulasten und Unterbindung jedweder Interventionen des Staates zu erhalten.
Bei einer zukünftig rational gesteuerten Einwanderungspolitik, muss der Bildungsstand als ein wesentliches Entscheidungskriterium berücksichtigt werden. Wegweisend könnten dafür die Erfahrungen in Japan sein. Die massenhafte und unkontrollierte Einwanderung, insbesondere in unsere Sozialsysteme, wollen wir unterbinden.
Seit Beginn der Coronaeindämmungsmaßnahmen kritisiert die AfD die vielen unsachgemäßen und ohne zureichenden Evidenz-Zusammenhang verhängten Einschränkungen für das Gastgewerbe. Diese müssen für einen wirtschaftlichen Aufschwung unmittelbar beendet werden.
Die AfD will ein investitions- und innovationsförderndes wirtschaftliches Umfeld. Wir wollen auf breiter Front deregulieren und Bürokratie abbauen.
Für die Metropolen ist die Digitalisierung eine Grundvoraussetzung der wirtschaftlichen Entwicklung, während der ländliche Raum von den Chancen der Digitalisierung ebenfalls profitieren kann und für seine Anbindung und weitere Erschließung Teil einer Gesamtkonzeption sein muss. Hierfür unterstützen wir den konsequenten Ausbau von Mobilfunk und Glasfasernetzen sowie kostenneutrales Roaming für Mobilfunknutzer.
Die AfD setzt sich für die Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien zu Gunsten von digitalen Plattform ebenso ein, wie dafür, dass auch derartige Plattformen zur Beachtung rechtsstaatliche Prinzipien verpflichtet werden, u. a. zur Wahrung der Meinungsfreiheit.
Die AfD unterstützt sowohl die echte Abschaffung der EEG-Umlage als auch die Senkung der Stromsteuer und hat dies zuletzt im Juni 2020 im Bundestag beantragt (Bundestags-Drucksache 19/30 959). Alle Fraktionen, außer der AfD-Fraktion, haben die Senkung der Stromsteuer und die echte Abschaffung der EEG-Umlage abgelehnt.
Die AfD teilt die Prämisse der Frage nicht, dass eine wie auch immer konkret ausgeprägte nationale Politik zu Beeinflussung des globalen Klimas realistisch sein kann. Nuklearenergie ist eine verlässliche, wirtschaftliche sowie CO2-arme Energiequelle.
Die AfD lehnt gesetzliche Verpflichtungen von Unternehmen zur Erfüllung von politischen Quoten und Zielen prinzipiell ab.
Die AfD setzt sich für die Entschädigung der Wirtschaftssektoren ein, die in Deutschland von den Corona-Maßnahmen besonders betroffen sind. Die AfD hat parlamentarische Initiativen für die Abkehr vom Fixkosten-Ansatz hin zu einem Fixkosten-plus-Modell eingebracht und somit eine Erweiterung der Überbrückungshilfe III erwirkt. Es bedarf einer schnellstmöglichen Rückkehr zur Normalität, damit sich der deutsche Mittelstand erholen kann.