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Flüchtlinge: Integration in und durch Arbeit

Mit dem neuen Integrationsgesetz will die Bundesregierung ab August die Ausbildung von Zuwanderern fördern. Gut für Geringqualifizierte: Die Vorrangprüfung soll ausgesetzt werden.

von Sandra Warden

Egal, wie man zum Flüchtlingsthema generell steht, ob man innereuropäische Grenzen sichern will, der Meinung ist, dass der Islam zu Deutschland gehört, ob man Wohnsitzauflagen für sinnvoll hält oder nicht. In einem sind sich (fast) alle einig: Die Flüchtlinge, die bereits in Deutschland sind und eine sogenannte „Bleibeperspektive“ haben, das heißt bei denen vermutlich der Asylantrag genehmigt wird oder die eine Duldung erhalten, sollten besser arbeiten, als taten- und perspektivlos in ihren Unterkünften zu sitzen. Denn Menschen, denen man durch Arbeitsverbote oder bürokratische Hürden signalisiert, dass man sie nicht braucht und nicht will, können sich in unserer Gesellschaft nicht integrieren, unsere Werte nicht schätzen lernen.

Produktive Arbeit dagegen, Wertschätzung und Wertschöpfung sind wahre Turbos für die Integration. Nirgends gilt das so sehr wie im weltoffenen und internationalen Gastgewerbe. Bisher ist es allerdings so, dass in Recht und Praxis der Beschäftigung von Flüchtlingen zahlreiche Hürden entgegenstehen. Lange standen andere Fragen im Vordergrund. Jetzt haben sich endlich Koalitionsausschuss, Bund und Länder auf ein Integrationskonzept für Flüchtlinge geeinigt, in dem Arbeit und Ausbildung eine zentrale Rolle spielen. Die Inhalte des in der vergangenen Woche vorgelegten Entwurfs für ein Integrationsgesetz und eine Verordnung entsprechen in weiten Teilen den DEHOGA-Forderungen:

Für alle Flüchtlinge in Ausbildung wird ein Aufenthaltsrecht für die Dauer ihrer Ausbildung geschaffen. Das gilt auch für Geduldete und für solche Flüchtlinge, die älter als 21 Jahre sind. Wer vom Ausbildungsbetrieb übernommen wird, darf noch weitere zwei Jahre bleiben. Für die anderen wird eine weitere Duldung für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche vorgesehen. Das schafft Rechtssicherheit für Betriebe und Azubis. Der Zugang zu Fördermaßnahmen wie ausbildungsbegleitenden Hilfen oder Berufsvorbereitung wird ausgebaut, ist allerdings leider immer noch sehr kompliziert.

In der Praxis wird es jetzt darauf ankommen, dass jugendlichen Flüchtlingen über eine berufsorientierte schulische Integration, über Betriebspraktika und über die Vermittlung des Wertes einer dualen Ausbildung auch tatsächlich der Weg ins Berufsleben gelingt. Auch die Schaffung von realistischen Ausbildungswegen für theorieschwächere Jugendliche ist von Bedeutung, im Gastgewerbe insbesondere über eine Verbesserung des zweijährigen Ausbildungsberufs. Sehr wesentlich sind ausreichende Deutschkenntnisse, hier hat die Verordnung zur berufsbezogenen Sprachförderung, die die Finanzierung dauerhaft sicherstellen soll, schon das Bundeskabinett passiert.

Allerdings: Auch für Flüchtlinge im ausbildungsfähigen Alter hat die Aufnahme einer Ausbildung häufig keine Priorität. Ihnen ist oft wichtiger, kurzfristig Geld zu verdienen, um ihre Familien in den Krisengebieten unterstützen zu können. Deshalb ist auch die Vermittlung von Flüchtlingen in un- und angelernte Arbeitsverhältnisse eine gleichwertige Option.

Besonders wichtig für die Arbeitsmarktintegration gering qualifizierter Flüchtlinge ist daher die jetzt vorgesehene dreijährige Aussetzung der Vorrangprüfung in Bezirken mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit. Rechtssicherer und unbürokratischer wäre natürlich eine vollständige Abschaffung der Prüfung, aber die Pläne sind ein Schritt in die richtige Richtung. Schon im August sollen die neuen Regeln in Kraft treten.

Die Autorin ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin im DEHOGA Bundesverband, Berlin.


RA Sandra Warden
Geschäftsführerin
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