Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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Rechtsanwalt Jürgen Benad, Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband und Rechtsexperte, erklärt gegenüber der BILD-Anfrage im März 2023:
Wie bewertet der Dehoga diesen Schritt konkret?
"Jeder gastgewerbliche Unternehmer darf aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabis – auch in Raucherkneipen – verbieten. Er wird diese Entscheidung treffen mit Blick auf seine Gästeklientel und sein Konzept – und das ist gut und richtig so. Das gilt auch für die Außengastronomie. In vielen Hotels darf im Übrigen schon heute nicht mehr geraucht werden. In „unmittelbarer Gegenwart“ minderjähriger Personen darf Cannabis ohnehin gar nicht konsumiert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Hotels und Restaurants ihre Gäste über Schilder, Aufkleber oder sonstige schriftliche Hinweise über ein eventuelles Cannabis-Verbot informieren."
Wie bewertet der Dehoga das Cannabis-Gesetz allgemein?
"Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch der Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet. Die Meinungen von Experten über diese Entscheidung gehen auseinander. Die Auswirkungen auf das Gastgewerbe bleiben abzuwarten."