Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


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Verhaltensregeln im Hotel

Anlässlich einer Presseanfrage vom ADAC zum Verhalten im Hotel erklärt Rechtsanwalt Jürgen Benad, Rechtsexperte und Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband:

Zum Thema Hotelzimmer

Streng genommen darf man aus Hotelzimmern gar nichts mitnehmen. Rechtlich gesehen gehören alle Gegenstände dem Hotel. Mit der Buchung des Hotelzimmers kauft man diese Dinge nicht, sondern erwirbt nur das Recht, die Artikel vor Ort zu nutzen. In der Praxis machen unsere Hoteliers aber natürlich einen Unterschied zwischen erkennbaren Einweg-Verbrauchsartikeln wie dem Stückchen Seife und der Ausstattung zum Beispiel Handtücher, die dem Gast zum Gebrauch überlassen wird. Die Hoteliers sehen die Bad-Accessoires auch als Werbegeschenke und werden den Gast nicht verklagen, wenn dieser das kleine Duschgel als Souvenir mit nach Hause nimmt. Definitiv anders sieht die Sache bei Handtüchern oder auch Bademänteln, Regenschirmen etc. aus. Werden diese einfach in den Koffer gepackt, ist das kein Kavaliersdelikt und der Gast macht sich des Diebstahls schuldig. Der Gast darf sich dann nicht wundern, wenn seine Kreditkarte im Nachhinein mit den Kosten belastet wird oder er Post nach Hause gesandt bekommt. Produkte, die der Gast als Erinnerung an den Hotelaufenthalt mit nach Hause nehmen darf, werden häufig entsprechend gekennzeichnet. So findet sich auf dem Hochglanzmagazin der Aufkleber „Ihr persönliches Exemplar“ oder an der Wasserflasche bzw. an dem Willkommensgeschenk aus der Region das Hinweiskärtchen „Für Sie“. Einige Produkte werden manchmal auch in der Hotelboutique zum Kauf angeboten.

Zum Thema Frühstücksbuffet
Das reichhaltige Frühstücksbuffet kann im angenehmen Ambiente des Hotelrestaurants oder Frühstücksraumes genossen werden. Das beinhaltet aber nicht, dass sich die Gäste Lunchpakete für den Tag zusammenstellen. Das Mitnehmen von Speisen und Getränken aus dem Frühstückrestaurant ist nicht gestattet. Um den kleinen Hunger zwischendurch zu stillen, finden sich an vielen Rezeptionen heutzutage große Schalen mit frischen Äpfeln.

Zum Thema Umgang mit dem Thema durch die Betriebe
Über die konkreten Betriebsabläufe beziehungsweise entsprechenden Kontrollen und den Umgang mit einem eventuellen Diebstahl wie zum Beispiel über eine Rechnungsstellung entscheidet die Hotelleitung.

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