Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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(Berlin, 28. April 2005) Biergärten, Straßencafés und Co. können künftig in Hamburg generell bis 23:00 Uhr, an Freitagen, Samstagen und den Abenden vor Feiertagen bis spätestens 24:00 Uhr ihre Gäste unter freiem Himmel bewirten. Dies ermöglicht ein zweijähriger Projektversuch, der jetzt vom Hamburger Senat beschlossen wurde.
Endlich kommt die Politik den Wünschen unserer Gäste stärker entgegen. Was an der Alster im Mai starten soll, bringt mehr Lebensqualität für die Bürger und einen Umsatzschub für die Gastronomen in schwierigen Zeiten.
Das sagte Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), heute in Berlin.
Der Umgang mit dem Freiluft -Zapfenstreich in Hamburg, könnte Modellcharakter für viele andere Städte und Regionen in Deutschland haben. Dort wird beispielsweise auf Lärmgutachten bei Antragstellung verzichtet.
Gregor Maihöfer, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hamburg, erklärte: Wir begrüßen diesen mutigen Schritt des Hamburger Senats. Er leistet damit auch einen erfreulichen Beitrag zur Deregulierung. Die Bedeutung Hamburgs als Tourismusmetropole wird somit deutlich unterstrichen.
Nach einer DEHOGA/EMNID-Umfrage wollen insgesamt drei Viertel der Bundesbürger länger in den Biergarten.
Service unter freiem Himmel bis Mitternacht muss die Devise lauten.
Besonders mit Blick auf die in Deutschland stattfindende Fußballweltmeisterschaft im Sommer 2006.
Deutschland sollte sich bereits in diesem Jahr als ein attraktives und gastfreundliches Land präsentieren. Wir sollten alles dafür tun, um gemeinsam den WM-Slogan Die Welt zu Gast bei Freunden™ Wirklichkeit werden zu lassen, so Fischer abschließend.