Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42
info[at]dehoga.de, www.dehoga.de
Die GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - vertritt in Deutschland die ihr übertragenen Urheberrechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Sie ist in ihrem Bereich die alleinige Verwertungsgesellschaft in Deutschland und nimmt insoweit eine faktische Monopolstellung ein. Aufgrund von Gegenseitigkeitsverträge mit fast allen internationalen Verwertungsgesellschaften verfügt sie auch über Aufführungsrechte ausländischer Musikurheber.
Durch diese Stellung wird ihr von der Rechtsprechung die sog. GEMA-Vermutung zugesprochen. Damit wird bei öffentlichen Musikaufführungen in vielen Bereichen davon ausgegangen, dass grundsätzlich geschützte, GEMA-pflichtige Musik gespielt wird. Gastronomen, Veranstalter etc., die ungeschützte bzw. GEMA-freie Musik abspielen, müssen dies beweisen. Eine vorherige Meldung der Musik an die GEMA ist auch in diesen Fällen erforderlich, die die Berechtigungen prüft.
DEHOGA-Mitglieder erhalten auf die Rechnungen der GEMA einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent (Verbandsnachlass, Gesamtvertragsnachlass).
Die GEMA erläutert auf ihrer Website wichtige GEMA-Tarife für die Gastronomie und Hotellerie.
Zur Verfügung stehen neben weiteren Informationen: Berechnungsmöglichkeiten, FAQ und Übersichten.
Der DEHOGA ist Mitglied der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV). Dieser gibt jährlich ein GEMA-Handbuch heraus, in dem ebenfalls die für das Gastgewerbe relevanten Tarife aufgenommen und beschrieben sind. Auch werden weitere Hinweise zu den Anmeldungen und Berechnungen gegeben.
Das Handbuch soll Musiknutzern bei der Anwendung der Tarife unterstützen und eine Überprüfung ihrer Verträge und Rechnungen erleichtern. In schwierigen Einzelfällen ist grundsätzlich die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zur Beratung hinzuzuziehen.
Für DEHOGA-Mitglieder ist das Handbuch über die DEHOGA-Landesverbände digital erhältlich und ebenfalls im DEHOGA-Sparbuch abrufbar.
Die GEMA hat ihre Prozesse digitalisiert. Die Kommunikation mit der GEMA soll daher ausschließlich über das GEMA-Onlineportal laufen.
Die Musiknutzer (Gastronomen, Hoteliers, Veranstalter etc.) müssen sich dazu im GEMA-Onlineportal registrieren. Sie können dort dann ihre Musiknutzungen bzw. Veranstaltungen anmelden, Verträge und Rechnungen einsehen, Musikfolgen (Setlist) einreichen und mehr.