Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Gema-Gebühren

WM-Spiele günstiger zeigen

von Stephan Büttner

Nach wochenlangen Verhandlungen mit der GEMA ist es dem DEHOGA doch noch gelungen, einen Sondertarif zur Fußball-WM 2014 für die Fernsehwiedergabe in der Gastronomie zu vereinbaren. Profitieren können hiervon Kleinbetriebe beziehungsweise Räume mit bis zu 200 Quadratmetern Größe, in denen extra für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft vom 12. Juni 2014 bis 13. Juli 2014 Großbildschirme oder Leinwände mit einer Bildschirm-Diagonalen von mehr als 42 Zoll oder mehr als 106 cm aufgestellt werden.

Die Vergütung für die Fernsehwiedergabe für DEHOGA-Mitglieder beträgt für diesen Zeitraum einmalig pauschal 80 Euro brutto, unabhängig von der Anzahl der Fernsehgeräte oder Leinwände. Hierin sind alle Abgaben für die Verwertungsgesellschaften Gema, GVL und VG Wort sowie der Verbandsnachlass für DEHOGA-Mitglieder enthalten. Der entsprechende Tarif für Nichtmitglieder liegt bei pauschal 100 Euro brutto. Die Gema wird in Kürze über 100.000 Gastronomen anschreiben und auf dieses vergünstigte Angebot aufmerksam machen.

Für Betriebe oder Räume mit mehr als 200 Quadratmetern Größe gelten die allgemeinen Vergütungssätze für Großbildschirme. Für Fernsehgeräte mit bis zu 42 Zoll oder mit bis zu 106 cm Bilddiagonale gelten ebenfalls die allgemeinen Vergütungssätze für Fernsehgeräte.

In diesem Zusammenhang zwei wichtige Hinweise: Wer seinen Fernseher oder seinen Großbildschirm bereits bei der Gema lizenziert hat, für den besteht natürlich keine gesonderte Vergütungspflicht für die Fernseh-Wiedergabe während der Fußball-Weltmeisterschaft.

Auch ist darauf hinzuweisen, dass es für Betriebe günstiger sein kann, anstatt des Sondertarifs eine nach den allgemeinen Vergütungssätzen für Fernsehwiedergaben berechnete Lizenz zu erwerben (für zwei Monate Juni bis Juli 2014). Dieses ist dann der Fall, wenn etwa die Raumgröße nur bei bis zu 100 Quadratmetern liegt und zusätzlich für den Raum ein Gema-Vertrag über Hintergrundmusik oder Radionutzung besteht. Das Aufstellen der Großbildfernseher oder der Leinwände sollte in diesem Falle der jeweils zuständigen Gema-Bezirksdirektion einige Tage vor Beginn der WM angezeigt werden (z. B. per E-Mail).

Für die Wiedergabe der WM-Spiele mit einem extra für diesen Zeitraum aufgestellten normalen Fernseher bis 42 Zoll oder bis 106 cm Bilddiagonale fallen Gebühren für den Zeitraum von zwei Monaten (Juni bis Juli 2014) in Höhe von 18,58 Euro bis 27,52 Euro brutto pro Fernsehgerät an. Auch diese Nutzung ist der Gema rechtzeitig zu melden.

Mit allen genannten Tarifen ist nur die Wiedergabe von Fernsehsendungen zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz abgegolten. Wird beispielsweise vor oder nach der Fernsehübertragung Unterhaltungsmusik mit Tonträgern gespielt (mit oder auch ohne Tanz), dann handelt es sich um eine Veranstaltung, die jeweils separat (pro Tag) nach den Vergütungssätzen M-V (mit Tonträgermusik) oder U-V (mit Livemusik) angemeldet und bezahlt werden muss.

Im Übrigen halten die DEHOGA-Landesverbände ein entsprechendes Merkblatt mit weiteren Detailinformationen bereit.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband, Berlin.


RA Stephan Büttner
buettner​[at]​dehoga.de