
Die GVL ist die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (Interpreten, Musiker, Tonträgerhersteller, Schauspieler). Die GEMA übernimmt für die GVL das Gebühren-Inkasso. Die Gebühren für die GVL betragen grundsätzlich 20 Prozent der jeweiligen GEMA-Tarife. Für die Tarife von Hörfunk, Fernsehen und Großbildschirmen sowie für den Discothekentarif beträgt der GVL-Aufschlag 26 Prozent.
Aufgrund eines Urteils des OLG München kann die GVL seit einigen Jahren zusätzlich Vergütungssätze für Vervielfältigungen von Hörfunksendungen in Höhe von 13 Prozent des GEMA-Wiedergabetarifes sowie für Vervielfältigungen von Tonträgern in Höhe 10 Prozent des GEMA-Wiedergabetarifes verlangen.
Seit dem 1. Januar 2005 verlangt die GVL zudem von Discotheken einen Vervielfältigungszuschlag in Höhe von acht Prozent des GEMA-Wiedergabetarifes. Dem Verband ist es dabei gelungen, die ursprüngliche Forderung von 13 Prozent auf acht Prozent zu senken und zudem rückwirkende Forderungen abzuwehren.