
Die Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) ist ein Zusammenschluss von fünf Verwertungsgesellschaften (u.a. auch VG Bild-Kunst), die die Rechte der bildenden Künstler, Fotografen, Grafikdesigner, aber auch der am Film beteiligten Urheber wie Regie, Kamera, Schnitt, Bühnenbild oder Kostüm wahrnehmen.
Die Gebühren für die ZWF betragen seit dem 1. Januar 2005 für die Kabelweiterleitung von Fernsehsendungen in Hotelzimmer 7,50 Euro pro Zimmer/Jahr sowie für den Zeitraum von 2002 bis 2004 einmalig 7,50 Euro. Das Inkasso übernimmt die GEMA. Der Bundesvereinigung der Musikveranstalter ist es in Tarifverhandlungen gelungen, diese Forderungen für Verbandsmitglieder auf 6 Euro pro Zimmer/Jahr zu drücken. Der über fünf Jahre abgeschlossene Gesamtvertrag lief am 31. Dezember 2009 aus. Der DEHOGA befindet sich derzeit in Verhandlungen auf Abschluss eines neuen Gesamtvertrages.