Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Dresden (12. September 2023) - Der Freistaat Sachsen setzt sich im Bundesrat für eine auf drei Jahre befristete Verlängerung der Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent ein. Gleichzeitig fordert der Freistaat eine umfassende Umsatzsteuerreform. Mit einem entsprechenden Änderungsantrag hat sich das sächsische Kabinett in seiner heutigen Sitzung befasst.
Staatskanzleichef Oliver Schenk: »Gastronomie- und Tourismusbetriebe sind wichtige Wirtschaftsfaktoren, insbesondere im ländlichen Raum. Die anhaltend hohe Inflation sowie die gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten belasten viele Unternehmen sehr. Eine Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes kann die Betriebe vor erneuten Kostenerhöhungen schützen und weitere Schließungen vermeiden. Auch für die Kindergarten- und Schulverpflegung ist wichtig, das die Kosten nicht noch weiter steigen.
«Mit dem Änderungsantrag reagiert der Freistaat Sachsen auf einen Entschließungsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, mit dem die Bundesregierung zur dauerhaften Entfristung der Umsatzsteuersenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen aufgefordert werden soll. Eine solche unbefristete Verlängerung ist jedoch aus Sicht des Freistaates nicht zielführend. Vielmehr gilt es das Umsatzsteuerrecht zu vereinfachen und zu entbürokratisieren.
»Das Umsatzsteuersystem in Deutschland ist zu kompliziert und von zu vielen Ausnahmen geprägt. Bevor weitere Ausnahmen dauerhaft hinzukommen, muss die Bundesregierung eine wirkliche Reform und Entbürokratisierung des bestehenden Umsatzsteuersystems auf den Weg bringen« so Schenk weiter.
Die bisherige Regelung zum reduzierten Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsleistungen wurde während der Corona-Pandemie zur Unterstützung der Gastronomie- und Tourismusbranche eingeführt und läuft zum 31. Dezember 2023 aus.