Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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CNN-Forderungen gekürzt

Oberlandesgericht München: Lizenzgebühr des Senders unangemessen

 

Von Stephan Büttner

Erfolg fürs Gastgewerbe: In dem Verfahren des Arabella Sheraton Airport Hotels in Düsseldorf gegen den Nachrichtensender CNN hat das OLG München mit zwischenzeitlich rechtskräftigem Urteil vom 30.06.2011 den jahrelang geführten Rechtsstreit beendet. Ergebnis: Die CNN-Forderung für die Weiterleitung des Programms ins Hotelzimmer wurde von 29,20 Euro auf 19 Cent reduziert. Das Verfahren wurde unterstützt von DEHOGA, Hotelverband Deutschland (IHA) und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter.
 
Die Richter sahen zwar die Weitersendung des CNN-Programms auf die Hotelzimmer als vergütungspflichtige Urheberrechtsnutzung an, hielten aber die von CNN geforderte Lizenzgebühr für völlig unangemessen und reduzierten diese zugunsten des Flughafenhotels auf nunmehr nur noch 0,19 Euro pro Zimmer und Jahr.
 
Das Urteil des OLG München bestätigt die rechtlichen Bedenken der Verbände und stellt einen wichtigen Erfolg der deutschen Hotellerie gegen die ausufernde Gebührenbelastung durch urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften und Sendeunternehmen dar. Durch diese gerichtliche Entscheidung konnte von der Hotellerie in Deutschland in den letzten Jahren eine urheberrechtliche Belastung in Millionenhöhe abgewehrt werden.
 
Zum Hintergrund: CNN ist bereits im Jahr 2003 an zahlreiche Hotelbetriebe herangetreten und hat eine Gebühr von 29,20 Euro pro Zimmer und Jahr für die Hotelweitersendung des CNN-Programms auf die Zimmer gefordert. Die Verbände lehnten diese Forderung als völlig unangemessen ab und empfahlen den Verbandsmitgliedern, keine Zahlung an CNN zu leisten. CNN verklagte sodann das Arabella Sheraton Airport Hotels in Düsseldorf in der 1. Instanz vor der urheberrechtliche Schiedsstelle, die immerhin noch 1 Euro pro Zimmer und Jahr für angemessen hielt. Die Verbände legten Widerspruch ein, da sie selbst 1 Euro für zu hoch erachteten. Das OLG München hingegen sprach jetzt CNN nur noch 0,19 Euro pro Zimmer und Jahr zu, wobei hier als Besonderheit die Lage des Hotels am Flughafen und die damit verbundene größere Anzahl fremdsprachiger Auslandsgäste, die CNN sehen möchten, gebührenerhöhend berücksichtigt wurde.
 
Den Hotels, die der Verbände-Empfehlung in den letzten Jahren nicht gefolgt sind und an CNN gezahlt haben, ist anzuraten, umgehend die abgeschlossenen Verträge zu kündigen. Ob Rückzahlungsansprüche gegen CNN bestehen, ist hingegen strittig.
 
Als wegweisende Entscheidung in der urheberrechtlichen Gebührenpolitik muss bewertet werden, dass das OLG München erstmalig in seiner Rechtsprechung auch eine Gesamtbelastungsgrenze, hier in Höhe von 25 Euro pro Zimmer und Jahr für die Hotelweiterleitung, festgeschrieben hat. Diese Grenze dürfte die Position der Hotellerie gegenüber den Verwertungsgesellschaften und Sendeunternehmen deutlich verbessern und der ausufernden Gebührenpolitik einen Riegel vorschieben. Es bleibt abzuwarten, wie CNN seinen Anspruch gegen die Hotellerie in Deutschland durchsetzen wird.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband, Berlin