Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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TV-Gebühren: Deutsche Hotels sehen rot

++ ARD und ZDF in Saus und Braus - Hotels und Gäste sollen noch mehr zahlen ++

(Berlin, 15. September 2004) Am Sonntag, 19. September 2004, treffen Ministerpräsidenten der Bundesländer auf die Spitzen von ARD und ZDF. Grund der Zusammenkunft: Die Suche nach einem Kompromiss zur Erhöhung der Fernsehgebühren. Angesichts fehlender Bereitschaft, Kosten und Strukturen der öffentlich-rechtlichen Sender grundlegend in Angriff zu nehmen, droht dabei ein fauler Kompromiss zu Lasten der Hotellerie in Deutschland und ihrer Gäste. Denn die Runde wird darüber entscheiden, ob das Finanzproblem der Öffentlich-Rechtlichen mit einer Erhöhung der Fernsehgebühren für Hotels und Pensionen gelöst werden soll. Derzeit nehmen Hotels für Zweitgeräte auf den Gästezimmern eine 50-prozentige Hotelpauschale in Anspruch. Bei einer durchschnittlichen Auslastung von 40 Prozent ein eher noch zu hoch angesetzter Wert.

Eine Verschlechterung oder gar Streichung der Hotelpauschale, die am Sonntag in kleiner Runde zur Debatte steht, wäre eine Katastrophe für die konjunkturell gebeutelte Hotellerie in Deutschland, warnt Fritz Georg Dreesen, der Vorsitzende des Hotelverbandes Deutschland (IHA) in Berlin: Eine zusätzliche Gebührenbelastung der Branche von bis zu 80 Millionen Euro bedeutet eine Pulverisierung der kargen Umsatzrendite des gesamten Wirtschaftszweiges.

Der eigentlich Gekniffene eines solchen Schrittes wäre aber der Hotelgast, der gleich dreimal zur Kasse gebeten würde: Für das Empfangsgerät im eigenen Haushalt, für Radio und Fernsehen in dem Hotelzimmer, in dem er übernachtet, und auch noch für die 60 Prozent der Hotelzimmer, die Nacht für Nacht in Deutschland frei bleiben. Denn ARD und ZDF können offenbar nicht sparen, weil sie munter Prinzenhochzeiten parallel übertragen und den Privatsendern unbedingt die Fußball-Bundesliga entführen müssen.

Es kennzeichnet die Monopolposition der auch sonst in Saus und Braus lebenden Öffentlich-Rechtlichen, dass es einer solchen Hotelpauschale überhaupt bedarf. Marktwirtschaftlich üblich ist, dass man nur für das bezahlt, was man auch in Anspruch nimmt.

Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag wird die Gebührenpflicht spitzfindig bereits durch die Bereithaltung eines Fernsehgeräts begründet. Es kommt also gar nicht darauf an, ob ARD- und ZDF-Programme auch gesehen werden, und auch nicht darauf, ob das TV-Gerät überhaupt nicht genutzt wird, wie in einem leer stehenden Hotelzimmer.

In Zeiten des gemeinsamen Binnenmarktes zeigt ein Blick über die Grenzen, dass die deutschen Hoteliers bereits mit der heutigen Regelung deutlich schlechter gestellt sind als ihre europäischen Kollegen. Im Ergebnis gibt es in Europa nicht weniger als fünf unterschiedliche Ansätze: Keinerlei Gebühren für Hotelfernsehen kennt man in Spanien und Holland. Die sogenannte Eingebührenregelung (für das erste TV-Gerät zahlt das Hotel, die übrigen sind frei) findet ebenfalls Anwendung, so etwa in Irland und Österreich. Eine Gebühr für Geräte in mehreren Gästezimmern existiert in Norwegen (10 Euro) und in England (5 Euro). Pauschale Abschläge für jedes Hotelzimmer werden in Frankreich und Deutschland angewendet. Eine volle Gebühr für jedes TV-Gerät in Gästezimmern verlangt nur die Tschechische Republik. Die Höhe der Gebühr beträgt allerdings weniger als 3 Euro. Deutsche Hoteliers könnten dagegen zukünftig mit bis zu 17 Euro pro Zimmer und Monat zu Ader gelassen werden.

Eine weitere Erhöhung der TV-Gebühren in der Hotellerie wird die Benachteiligung der heimischen Tourismuswirtschaft weiter verschärfen. Die drohende Verschlechterung, durch die letztendlich auch Arbeits- und Ausbildungsplätze auf dem Spiel stehen, wird auf den massiven Widerstand der Hotels und Pensionen in Deutschland stoßen, macht Dreesen unmissverständlich klar.