Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Unpraktikable Preisvorschrift für Telefone auf Hotelzimmern

(Berlin, 14. Juli 2004) Ein Schildbürgerstreich der besonderen Art ist der Politik noch vor der laufenden Sommerpause gelungen: Auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWA) hat der Deutsche Bundestag die Preisangabenverordnung (PAngV) in einer für Hotellerie und Gastronomie einschlägigen Passage geändert. Danach muss sich die erforderliche Gebührenangabe bei Benutzung von Telefonen in Hotelzimmern und Restaurants nun nicht mehr auf den Preis für eine Telefoneinheit beziehen, sondern auf die Kosten, die pro Minute entstehen. Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt ist diese Modifikation bereits in Kraft getreten.

Nur auf den ersten Blick handelt es sich hierbei um eine, wie vom Bundeswirtschaftsministerium formuliert, redaktionelle Anpassung des Gesetzestextes. Denn die Neufassung der Preisangabenverordnung wird die Hotellerie in Deutschland vor erhebliche Probleme stellen. Eine Preisangabe für Telekommunikationsanlagen nach dem bei der Benutzung geforderten Preis je Minute oder je Benutzung zieht weitreichende Konsequenzen für den Hotelier nach sich.

Der Preis für ein Telefongespräch vom Hotelzimmer aus ist heute unter anderem vom Zeitpunkt (Tageszeit, Wochentag), vom konkreten technischen Zugang (Router, Pre-Selection, Call by Call), der gewählten Rufnummer (regional, national, international, Mobilfunk, Sonder- und Mehrwertdienst), dem gewählten Provider (mit Gebührenimpuls nach AoC 99 oder nicht) und vielen weiteren Faktoren abhängig.

Die im Gesetz geforderte Preisangabe zieht eine hochkomplexe Matrix zur Preisangabe nach sich, die zudem dennoch niemals Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität erheben kann. Somit lässt sich eine solche Vorschrift der Preisangabenverordnung auch nach Rücksprache mit Anbietern von Telekommunikationslösungen in der Hotellerie gar nicht erfüllen und hätte niemals Gesetzeskraft erlangen dürfen, kritisiert Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Der Hotelverband und der DEHOGA Bundesverband haben dem Wirtschaftsministerium bereits frühzeitig sinnvolle Änderungsvorschläge unterbreitet, die gewährleistet hätten, dass der Hotelier weiterhin in der Lage gewesen wäre, die neuen Vorschriften technisch und praktisch einzuhalten.

Außerdem hätte weiterhin garantiert werden müssen, dass der Hotelier Rechtssicherheit behalten hätte und die Preisangabenverordnung auch ohne Neuinvestitionen in die Telekommunikationsanlage und Erfassungssoftware hätte erfüllt werden können, so Dreesen.

Das Bundeswirtschaftsministerium bestreitet bis zum heutigen Tag die Richtigkeit des von DEHOGA Bundesverband und Hotelverband vorgetragenen Standpunkts und sieht keinen Änderungsbedarf. Die beiden Verbände werden die Position des Beherbergungsgewerbes weiterhin mit Nachdruck gegenüber dem Ministerium vertreten und die Hotellerie in Deutschland über die erzielten Ergebnisse informieren.